Tod
Keine Liberalisierungen der Bestattungsgesetze - Bayern und andere Bundesländer halten vorerst an Friedhofszwang und Sargpflicht fest

Die meisten Bundesländer wollen einem Medienbericht zufolge vorerst am Friedhofszwang und an der Sargpflicht weitgehend festhalten.

    Eine steinerne Urne steht auf einem moosbewachsenen Grabstein. Im Hintergrund sind weitere moosbewachsene Grabsteine erkennbar.
    In Rheinland-Pfalz können Urnen mit Totenasche nach der Liberalisierung des Bestattungsrechts vor einigen Wochen nun auch privat aufbewahrt werden. (imago / Arnulf Hettrich)
    Das berichtete der Evangelische Pressedienst unter Verweis auf eine eigene Umfrage unter den Bundesländern. Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums bestätigte dem BR, ein würdevolles Andenken an Verstorbene sei am besten auf einem öffentlichen Friedhof sichergestellt. Der besondere Schutz der Würde des Menschen gelte in Bayern auch über den Tod hinaus. Diese Würde sollte durch eine vollständige Beisetzung gesichert werden.
    Hintergrund ist die Liberalisierung des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz. Dort sind seit einigen Wochen auch alternative Bestattungsformen erlaubt wie private Urnenaufbewahrung oder das Verstreuen der Totenasche in Flüssen. Vielfach gibt es jedoch schon Lockerungen, etwa um Tuchbestattungen aus religiösen Gründen wie im Islam und im Judentum zu ermöglichen.
    Diese Nachricht wurde am 23.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.