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Bundesverfassungsgericht
Keine neuen Ermittlungen zum Fall Oury Jalloh

Polizei und Staatsanwaltschaft müssen keine neuen Ermittlungen zum Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle aufnehmen.

    Demonstrierende halten ein Banner, auf dem steht: Oury Jalloh in Dessau am 07.01.2005 ermordet von deutschen Polizist*innen.
    Gerichtsurteil: Keine neuen Ermittlungen zum Fall Oury Jalloh. (imago images / Christian Mang)
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Beschwerde des Bruders nicht zur Entscheidung an. Zur Begründung hieß es, mit der Einstellung der Ermittlungen sei nicht gegen das Grundgesetz verstoßen worden.
    Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Nach den Ermittlungen der Behörden soll er das Feuer selbst gelegt haben. Angehörige sowie mehrere Initiativen bezweifeln dies, da Jalloh an Händen und Füßen gefesselt war.
    (Az: 2 BvR 378/20)
    Diese Nachricht wurde am 23.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.