Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Beschwerde des Bruders nicht zur Entscheidung an. Zur Begründung hieß es, mit der Einstellung der Ermittlungen sei nicht gegen das Grundgesetz verstoßen worden.
Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Nach den Ermittlungen der Behörden soll er das Feuer selbst gelegt haben. Angehörige sowie mehrere Initiativen bezweifeln dies, da Jalloh an Händen und Füßen gefesselt war.
(Az: 2 BvR 378/20)
Diese Nachricht wurde am 23.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.