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Keine Toaster in die Tonne

Fast zwei Millionen Tonnen Elektroschrott entstehen Jahr für Jahr in Deutschland - vom Kühlschrank bis zur Stereoanlage, vom Handy bis zum Rasierapparat. Ein großer Teil davon landete bisher im Restmüll. Bald ist das nicht mehr erlaubt. Was Verbraucher beachten müssen, hat das Umweltbundesamt erläutert.

Von Dieter Nürnberger |
    Eines vorweg: Stichtag für die Neuregelung bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist der 24. März. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann endgültig ein neues Gesetz. Und das Entscheidende ist, es wird sich nun richtig darum gekümmert. Der Vorlauf ist soweit abgeschlossen, die Industrie, sprich die Hersteller, sind mit im Boot. Die Verteilung der anstehenden Kosten ist geregelt. Und die Frage nach der Entsorgung des Toasters, beantwortet Helge Wendenburg, der zuständige Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium wie folgt:

    "Das, was sich wirklich ändert ist, es gilt für alle Geräte. Das war bislang in den meisten Kommunen ja nicht der Fall. Dort konnte man zwar häufig Kühlschränke, Herde und Fernseher getrennt abgeben. Aber den Toaster oder das Handy wurde wohl meist in die Mülltonne geschmissen. Das soll nach dem 24. März nicht mehr sein. Und kostenlos war es in vielen Gemeinden eben auch nicht."

    Es bleibt also dabei: Die Bürger nutzen weiterhin bekannte und vorhandene Sammelsysteme vor Ort. Die werden ja meist von den Kommunen bereitgestellt. Und dort gibt es dann je nach Abfallgruppe Sammelbehälter, beispielsweise also für Müll aus dem Audio- und Videobereich oder für Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke. Das neue Gesetz macht auch eine Mengenvorgabe, das heißt, man hat schon im Blick, wie hoch der bisherige Anteil solcher Geräte am Hausmüll ist – und welche Recyclingquote man erreichen will. Holger Thärichen von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben:

    "Zielsetzung ist es ja, pro Jahr vier Kilogramm pro Einwohner an Altgeräten getrennt zu erfassen. Darum müssen sich auch die Kommunen orientieren. Das ist keine unmittelbare Rechtspflicht, aber ein Orientierungswert. Derzeit fallen pro Jahr und Einwohner zwischen 15 und 20 Kilogramm an, also die vorgeschriebenen 4 Kilogramm sind durchaus zu leisten."

    Mit der Neuregelung soll vor allem die Information für die Bürger ausgebaut werden. Die Kommunen, aber auch Hersteller und Umweltverbände werden in den nächsten Tagen und Wochen wohl Flugblätter oder Ähnliches verteilen. Und dabei soll vor allem der Umweltgedanke im Vordergrund stehen, so Ministeriumsexperte Helge Wendeburg:

    "Wir wissen alle, dass in diesen Elektrogeräten sehr viele Stoffe genutzt werden, damit die dahinter stehende Technik auch funktioniert. Das sind zum einen seltene und auch teure Metalle, Gold, Silber, aber auch manchmal Platin. Diese können wir durch Recycling zurückgewinnen, das heißt, wir nutzen diese Ressourcen für die Zukunft. Wir haben aber auch eine Reihe von Schadstoffen darin, Stoffe, die wir in der normalen Müllverbrennung nicht haben wollen. Und deshalb wollen wir sie getrennt entsorgen."

    So zeigen Berechnungen, dass beispielsweise aus 14 Tonnen Elektro-Altgeräten durchschnittlich eine Tonne Kupfer gewonnen werden kann. Um die gleiche Menge dieses Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssten bis zu 1000 Tonnen Gestein verarbeitet werden. Das neue Gesetz formuliert aber auch Verbote für besonders giftige und unnötige Stoffe. Klar ist aber auch, der Bürger sollte mitspielen, damit das Gesetz denn auch ein Erfolg wird, hieß es heute. Denn vor allem Kleingeräte landen heute ja noch im Hausmüll, so der Experte der Berliner Stadtreinigungsbetriebe:

    "Diese Geräte extra an einer kommunalen Sammelstelle abzugeben, da muss man schon vom Umweltgedanken sehr überzeugt sein. Viele tun das erst mal nicht. Da muss ich überlegen, kann ich durch Information wirklich etwas bewirken. Könnte es vielleicht auch ein ergänzendes Abholsystem geben? Oder andere Anreize. Das wird sicherlich noch die Diskussion bestimmen, wie man diese mülltonnengängigen Kleingeräte in den Entsorgungsweg gibt."

    Eine wichtige Information noch: Ein Bußgeld für eine unsachgemäße Entsorgung wird es wohl nicht geben. Zumindest vorerst nicht. Aber je nach Kommune sind Strafgelder in Zukunft zumindest möglich.