Anschlag in Magdeburg
Keine Übernahme des Verfahrens durch Generalbundesanwalt

Das Verfahren zur Aufarbeitung des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wird vorerst weiter in Sachsen-Anhalt geführt.

    Drei Rosen liegen auf dem Asphalt am Rande des Weihnachtsmarkts in Magdeburg. Aufnahme vom 23.12.2024.
    Stilles Gedenken in Magdeburg. (AFP / RALF HIRSCHBERGER)
    Der Generalbundesanwalt habe die Übernahme abgelehnt, sagte Landes-Justizministerin Weidinger während einer Sondersitzung des Ältestenrats im Landtag. Die Bundesanwaltschaft ist für die Ermittlungen zuständig, wenn der Anfangsverdacht einer politisch motivierten Tat besteht. Landes-Innenministerin Zieschang teilte mit, dass die Polizei im September 2023 und im Oktober 2024 sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt habe.
    Ein 50-jähriger Arzt aus Saudi-Arabien, der seit 2006 in Deutschland ist, war mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Menschen starben: ein neunjähriger Junge und vier Frauen im Alter zwischen 45 und 75 Jahren. Bis zu 235 Menschen wurden verletzt. Laut ersten Erkenntnissen soll der Attentäter in islamfeindlichen und in rechten Kreisen verkehrt, Verschwörungsideologien angehangen und unter Drogen gestanden haben. Zudem sei er wohl psychisch beeinträchtigt, hieß es.
    Im Bundestag sollen sich kommenden Montag der Innenausschuss und das Parlamentarische Kontrollgremium in Sondersitzungen mit der Tat befassen.
    Diese Nachricht wurde am 23.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.