
Im Schweriner Landtag scheiterte ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen an der nötigen Zweidrittelmehrheit. Bereits vor der Abstimmung hatten die Fraktionen der CDU und der AfD angekündigt, nicht für die Änderungvorschläge zu votieren. Die CDU hatte argumentiert, eine Verfassung werde nicht vorsorglich geändert, sondern nur dann, wenn sie nachweislich nicht mehr ihre Aufgabe erfülle.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aus SPD und Linken hatte angestrebt, in der Verfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Parlament blockiert werden kann. Gemeinsam mit den Grünen hatte die rot-rote Koalition angeführt, dies schütze - für den Fall eines Erstarkens der AfD - das Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
