Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Keine Zeit für eine große Reform
Diskussion um ein neues Sorge- und Umgangsrecht

Das bestehende Sorge- und Umgangsrecht für Kinder passt nicht mehr zu neuen Familienmodellen, finden Experten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das ändern. In ihrem Reformentwurf sehen Eltern und Experten durchaus Verbesserungen – aber auch Potenzial für neue Konflikte.

Von Katrin Sanders | 31.10.2020
Ein kleines Mädchen läuft mit Regenkleidung an der Hand ihrer Mutter über einen Gehweg
Das Kindeswohl soll bei der Reform des Sorge- und Umgangsrecht im Mittelpunkt stehen (dpa/Julian Stratenschulte)
Streitschlichtung - wenn nötig auch auf Anordnung - das ist das Kerngeschäft des Vereins Familiensache. Wenn sich Familien nach der Trennung oder Scheidung oft heillos verhakt haben, bekommen sie hier im Kölner Stadtteil Dellbrück Mediation und Gruppenangebote. Aus eigenem Antrieb sind allerdings nur die wenigsten da. Meist ordnet das Jugendamt oder ein Familiengericht die Beratung an. Auf Zuruf also zurück zur gemeinsamen Sorge - geht das überhaupt?
Es geht um die Belastung der Kinder
"Da müssen viele über ihren Schatten springen," ist die Antwort der Familientherapeutin Barbara Braune auf dem Weg in den Gruppenraum. Hier finden sich regelmäßig fünf bis acht Elternpaare ein, die es schaffen wollen, den Hebel in der Familie noch einmal umzulegen.
"Und die, die das dann machen, sind hochmotiviert, müssen wir schon sagen. Die Belastung in der Familie und auch beim Kind ist so groß, dass sie sagen: Wir haben schon so viel probiert. Wir müssen irgendwie was Neues machen. Und dann nehme ich es auch in Kauf in eine Gruppe zu gehen. Ich nehme es in Kauf, mich mit dem anderen Elternteil, mit dem ich mich nun gar nicht gut verstehe, in einen Raum zu setzen. Mit dem irgendwelche Übungen zu machen oder dem auch Komplimente zu machen."
Schattenriss , Eltern mit Kind. Das Kind ist in der Mitte und wird an beiden Armen von jeweils einem Elternteil gehalten
Reform des Unterhaltsrechts - Entlastung für engagierte Ex-Partner
Wer zahlt? Nach einer Trennung kommt meist derjenige Elternteil für den Kindesunterhalt auf, der sich weniger an der Betreuung beteiligt. Die Justizministerin will das ändern, alleinerziehende Mütter sind alarmiert.
"Kinder aus der Klemme" - ist Name und Programm des Angebots. Denn es geht um die Belastung der Kinder durch den Elternstreit. Im Nebenraum gibt es für sie eine eigene Gruppe. Einige der Kinder sind so belastet, dass sie auffällig geworden sind. Grund genug für Gerichte oder Jugendämter einzugreifen.
"Die Kinder sind ein Gradmesser"
An ihren Kindern werden die Eltern einige Wochen später als erstes merken, dass es wieder besser läuft in der Familie, erklärt Barbara Braune: "Die Kinder sind ein Gradmesser. Je nachdem, wie das in der Gruppe läuft, wenn es da entspannt läuft, wenn die Eltern in guten Prozessen sind, kriegt man das in der Kindergruppe auch mit. Dann laufen die irgendwie ruhiger. Und melden dann schon mal zurück: ‚Bei meinen Eltern ist das jetzt besser zu Hause. Sie streiten besser!‘ Gab es auch schon mal ne Rückmeldung. Immerhin!"
"Ja, je näher der Termin rückte, dass ich meine Kinder abholte, desto nervöser wurde ich. Na ja, es kann immer was dazwischenkommen, man hat auch viel Erfahrung, insofern dass Übergaben nicht immer ganz reibungslos verlaufen... aber diesmal lief es gut," sagt ein Vater, der mit Kindern und Partnerin beim Eltern-Coaching war. Auf Initiative der Mutter hin und nachdem zuvor bereits zweimal Mediation gerichtlich angeordnet und erfolglos geblieben war, erzählt der Vater. Eben erst ist er aus Berlin gekommen, um die Kinder zur Mutter nach Köln zurückzubringen. Sie betreuen die beiden wechselseitig.
Warum Konflikte in Familien entstehen und wie man sie löst
Vieles kann im Familienleben zu Streitigkeiten führen, von der Kindererziehung über den Geschwisterzoff bis hin zu Trennungskonflikten.
Ein Junge zeigt den Stinkefinger, im Hintergrund ist verschwommen ein erwachsener Mann zu sehen.
Die Umgangsregeln dazu hat sich der Vater erstritten vor Gericht. Es ging nicht anders, sagt er: "Seitens der Mutter fand eine Blockade statt, dass gesagt wurde – ich habe es auch noch als SMS: ‚Ne, ne. Kannst gerne vorbeikommen, aber die Kinder werden nicht da sein.‘ Also diese Verletztheit nach der Trennung wurde komplett eins zu eins umgemünzt auf die Kinder. Nach dem Motto: ‚Fuck you, die Kinder kannst du nicht sehen. Kannst du machen, was du willst.‘"
Recht an neue Familienmodelle anpassen
Wie geht es weiter mit der Elternverantwortung für die Kinder nach der Trennung? Das lange gültige Modell "eine betreut und einer zahlt Unterhalt" passt in vielen Familien nicht mehr. Wenn sich die Rollen verändern, sind Unterhaltsfragen neu zu verhandeln. Väter, die für ihre Kinder da sind, wollen klare Regeln, damit gemeinsames Betreuen nach der Trennung möglich bleibt. Familiengerichte sind mit zunehmend mehr Fällen und zahlreichen Einzelfragen befasst und melden Überlastung.
Zwei Erwachsene streiten sich in einer Wohnung, während die Tochter traurig ist (Symbolfoto). 
Trennungskinder in Coronazeiten - Wenn der Umgang verweigert wird
Wo Eltern nach einer Trennung Kinder abwechselnd betreuen, stellt sich angesichts der Corona-Maßnahmen die Frage: Wird das Umgangsrecht weiterhin gewährt – auch dann, wenn die Eltern in unterschiedlichen Bundesländern leben?
Reformen im Sorge- und Umgangsrecht sind überfällig, sagt auch Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht: "Die wachsende Zahl der Familien, die anders lebt als vor 50 Jahren vielleicht, die macht diesen Handlungsbedarf so dringend." Doch die Nachricht aus dem Bundesjustizministerium, dass nur eine Teilreform geplant werde und die große Reform auf einen späteren Zeitpunkt verschoben sei, hat sogleich Kritik ausgelöst. Von einem "Reförmchen" sprechen die, die den Entwurf kennen. Nur wenige Rechtsklärungen enthalte das Papier, heißt es in Netzkommentaren.
Gemeinsamen Betreuungsverantwortung statt Umgangsrecht
Dabei sieht der Vorschlag, der zurzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird, eine Weichenstellung im Sorgerecht vor, die den meisten richtig erscheinen dürfte: Es soll weggehen vom bloßem Umgangsrecht für Väter, hin zur gemeinsamen Betreuungsverantwortung. Die Scheidungsanwältin Eva Becker hat in einer Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums den Reformvorschlag mit vorbereitet:
"Der wesentliche Effekt, den sich auch diese Arbeitsgruppe erwünscht hatte, war festzustellen, dass ein Kind beide Eltern braucht. Und deswegen steht über diesen ganzen Thesen, die wir erarbeitet haben, dass sobald eine rechtliche Vaterschaft etabliert ist, dass automatisch die gemeinsame elterliche Sorge installiert ist. Dass es ein Automatismus ist. Damit die Menschen wie selbstverständlich wahrnehmen, dass jeder Elternteil ein Recht hat, die Belange seines Kindes mitentscheiden zu dürfen. Niemand ist gerne nur verantwortlich für Zahlungen und Besuchskontakte, die bei uns im Moment Umgang heißen."
Familienexpertin: Väter und Mütter nicht gleichauf
Den Auftrag gemeinsam für das Kind zu sorgen, haben verheiratete Eltern automatisch. Und die Nichtverheirateten sind seit der Reform von 2013 näher an dieses Elternrecht gerückt. Sie können mit einer Erklärung vor dem Jugendamt gemeinsame Sorge vereinbaren. Dieser Weg soll nun noch kürzer werden. Sobald die Vaterschaft durch die Mutter anerkannt ist, sollen beide Eltern ohne weiteren Umweg die gemeinsame Sorge haben.
Eine dreiköpfige Familie mit Kinderwagen.
Der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Partner soll einfacher werden (picture alliance/dpa - Frank May)
Ein Automatismus allerdings - wie von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen - steht nicht im Entwurf. Einen solchen hätte sich Eva Becker gewünscht. Die Scheidungsanwältin und Familienrechtsexpertin ist überzeugt, dass viele Rangeleien ums Kind entstehen, weil Väter und Mütter nach der Trennung rechtlich nicht gleichauf seien. Väter würden häufig außen vorgehalten, findet Eva Becker:
"Weil wir die Tendenz in der Rechtsprechung haben, dass wir einen Elternteil distanzieren, um Ruhe zu schaffen für das Kind und man unterschätzt dieses Wegfallen eines Elternteils aus dem Leben eines Kindes. Und in gerichtlichen Entscheidungen findet man doch sehr häufig die Vorstellung, dass es gut ist, wenn man das Kind aus der streitigen Situation herausnimmt. Was als Lösung nahelegt, einen Elternteil zu distanzieren, also zum Teil aus der elterlichen Sorge rauszunehmen oder ganz. Oder den Umgang zu reduzieren."
Gemeinsames Sorgerecht – nicht immer zum Wohl des Kindes
"Ich bin nicht der Ansicht, dass man das Ziel, dass beide Eltern Verantwortung für das Kind übernehmen, dadurch erreicht, dass man das gemeinsame Sorgerecht einführt," hält Nicola Stroop dem entgegen: "Weil das Sorgerecht mit Verantwortung gar nichts zu tun hat. Das Sorgerecht ist ein Entscheidungsrecht."
Stroop ist Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter in Nordrhein-Westfalen, VAMV. Sie glaubt nicht daran, dass eine gesetzliche Leitlinie in Richtung "gemeinsamer Verantwortung" zu weniger Streit nach der Trennung führen könne. Sie wäre froh, wenn Väter nicht ohne Zustimmung der Mutter weitergehende Mitbestimmungsrechte bekommen. Durch eben solche könnten ausufernde Konflikte entstehen, wie sie sich in der täglichen Beratungspraxis ihres Verbands zeigten:
"Wir haben hier eine Fachberatung für Kindertagespflege und immer wieder alleinerziehende Mütter, die ihre Kinder hier anmelden bei einer Tagesmutter. Und dann sagt der Vater: ‚Nö, möchte ich nicht. Ich möchte nicht, dass mein Kind zur Tagesmutter geht.‘ Und dann kann das Kind nicht angemeldet werden, weil sie im gemeinsamen Sorgerecht, er das eben mitentscheidet. Für sie hat das eben ganz häufig die Konsequenz, dass sie dann auch nicht arbeiten kann. Es ist ein Vetorecht auch. Es werden Dinge auf die lange Bank geschoben. Die werden ewig und drei Tage verhandelt, weil die Eltern sich nicht einigen können. Und dann frag ich mich, wo ist das zum Kindeswohl? Das verstehe ich nicht."
Väterverband: Reformentwurf für "mütterliches Vorfahrtsrecht"
Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt der Reformüberlegungen. Automatische Rechte für nichteheliche Väter ab Geburt sieht der Referentenentwurf trotzdem nicht vor. Wenn das so Gesetz werden sollte, wäre schon jetzt die Saat für neuen Streit gelegt. Nur wenn die Mutter die Vaterschaft anerkennt, soll die gemeinsame Sorge ohne weiteren Verwaltungsakt gelten. Was zu einer deutlichen Entlastung der Jugendämter führen soll, ist in den Augen von Väterverbänden ein Vetorecht von Müttern zu Lasten des biologischen Vaters. Das sagt zumindest Markus Witt, Sprecher im Bundesvorstand der Gruppe Väteraufbruch für Kinder:
"Weil wesentliche Entscheidungen, wie die Namensgebung, wie der Wohnort, weitere Themen, fällt in der Zeit die Mutter alleine. Das heißt, die Mutter hat in dem Moment einfach einen strategischen Vorteil. Und wir haben reichlich Fälle, in denen es schon um die Geburt schwierig ist, weil die Mutter möglicherweise auch nur einen zahlenden Samenspender gesucht hat und dann nach der Geburt möglichst weit weg zieht und dem Vater damit den Kontakt zu seinem Kind praktisch unmöglich gemacht wird. Obwohl das sehr häufig Väter sind, die auch Verantwortung übernehmen wollen."
Der Reformentwurf propagiere ein – Zitat - "mütterliches Vorfahrtsrecht", sagt Markus Witt. Bestätigt sieht er sich darin mit Blick auf einen weiteren Punkt in der angekündigten Teilreform des Sorgerechts.
Zwei Frauen schubsen ihr Kind beim Schaukeln an.
Abstammungsrecht - Gegen die Ungleichbehandlung homosexueller Paare
Wenn lesbische Ehepaare eine Familie gründen, wird die Frau der biologischen Mutter nicht automatisch zur Mutter – sie muss das Kind adoptieren. Das Bundesjustizministerium will das Abstammungsrecht nun ändern.
In lesbischen Partnerschaften soll künftig die Partnerin der Geburtsmutter rechtlich Mutter sein können. Bislang war dazu ein umständliches Adoptionsverfahren notwendig. Nun könnte die Partnerin, als zweite Mutter des Kindes, ohne weiteres das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Dass vom biologischen Vater in der Reformvorlage an dieser Stelle keine Rede ist, sehen Väterverbände schlicht als diskriminierend an. Markus Witt:
"Dass der biologische Vater nach den Entwürfen komplett rechtlos gestellt werden soll, einzig und allein aufgrund seines Geschlechtes, und Mutter und Mit-Mutter hier sämtliche Rechte dann innehaben. Genau dasselbe beim Sorgerecht und da haben wir noch die Verschärfung: Der nichteheliche Vater muss ein gerichtliches Verfahren anstreben. Die nichteheliche Mit-Mutter würde mit Geburt automatisch - allein aufgrund des Zusammenlebens - das Sorgerecht erhalten. Das ist schon eine Perversion des Rechtes, die wir so nicht für möglich gehalten hätten," findet der Vertreter des Väterverbands.
Väterverband kündigt Klage an
Darüber hinaus steht derzeit im Reformvorschlag von Ministerin Lambrecht, dass zwei Männer, also homosexuelle Eltern-Paare, von der Co-Eltern-Regelung ausgenommen sind. Ihre Interessen sollen in einer späteren Reform womöglich noch berücksichtigt werden. In der noch anstehenden Anhörung der Verbände im Ausschuss werden diese Punkte ganz sicher zur Sprache kommen. Schon jetzt kündigt der Väterverband an, gegen die Regelung, sollte sie so kommen, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Ein Vater, der sich kümmern wolle, könne - in welcher Familienkonstellation es auch sei - nicht einfach rechtlos dastehen, betont Witt: "De facto hat das Justizministerium in diesem Entwurf das Vetorecht der Mutter wiedereingeführt, welches 2009 bereits vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als nicht vereinbar mit den Grund- und Menschenrechten ad acta gelegt wurde."
"Sie hat doch de facto gar kein Veto. Wer will denn seinem Kind den Vater vorenthalten? Wer will denn seinem Kind sagen, keine Ahnung, wer dein Vater ist? Und das die nächsten 18, 20 Jahre lang? Das ist nicht richtig," wendet dagegen Nicola Stroop ein. Dass es in Zukunft ständig Streit geben könnte, weil Mütter die Anerkennung der Vaterschaft verweigern, hält sie für ein Phantom aus Väterkreisen.
Beim Unterhalt muss immer mehr der Staat einspringen
Sie verweist vielmehr auf die typische soziale Schieflage von Frauen, die entsteht, weil Väter abwesend sind oder ihrer Pflicht zum Unterhalt nicht nachkommen. In diesen Fällen gibt es den Unterhaltsvorschuss als Leistung des Staates. Doch die Mutter muss den Vater benennen, wenn sie die Leistung bekommen will. Wenn sie dabei nicht mitwirkt, gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss. Nicola Stroop:
"Der Unterhaltsvorschuss ist ja dazu gedacht, dass wenn der verpflichtete Elternteil noch nicht zahlt. Weil das dauert ja immer so lange, bis das ausgerechnet ist. Und der Unterhaltsvorschuss war gedacht, um diese Zeit zu überbrücken, weil die Miete muss ich sofort überweisen, der Kühlschrank will gefüllt werden und ich habe keine Monate Zeit, die so ins Land gehen, bis der mal alle seine Gehaltsunterlagen zusammengesammelt hat. Und das ist natürlich bitter."

In immer mehr Familien muss der Staat einspringen. Nur ein Viertel der Kinder, die bei Alleinerziehenden leben bekommt regelmäßig einen existenzsichernden Unterhalt. Drei Viertel bekommen ihn unregelmäßig oder gar nicht. Seit 40 Jahren gibt es deshalb den Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung des Staates. 780.000 Kinder in der Bundesrepublik bekommen sie. Und nur in 13 Prozent der Fälle gelingt es dem Staat, das Geld vom säumigen Elternteil wieder zurückzuholen – fast ausschließlich von Vätern.
Gemeinsames Sorgerecht heißt gemeinsame Verantwortung
Doch das ist rechtlich kein Grund, diese per se auf Distanz zu halten. Das jedenfalls findet Manuela Schweitzer, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und vollzeitberufstätig: "Ich glaub, es gibt einen Prozentsatz von Vätern, da ist das überhaupt kein Thema. Die kümmern sich, die wollen miterleben, wo steht mein Kind? Die wollen mitbestimmen. Was ich unwahrscheinlich gut finde, weil da auch eine Last von einem genommen wird. Jegliche Entscheidung alleine zu treffen, ohne sich absprechen zu können, mit dem Kindsvater, der meines Erachtens immer noch das Beste für seine Kinder eigentlich möchte. Wenn das auf einem vernünftigen Niveau stattfindet. Warum sollte der Vater nicht das gleiche Mitspracherecht haben?"
Das sagt eine Frau, bei der es mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach der Scheidung gründlich schiefläuft. Keine zwei Jahre nach der Trennung überwies der Vater keinen Cent mehr für die Kinder. Deshalb hat die Mutter drei Prozesse vor Gericht geführt – doch vergebens:
"Und in unserm Fall ist das jetzt nicht so, dass der Vater das finanziell nicht hätte machen können. Und so etwas kann man auch nicht von den Kindern fernhalten. Also es ist immer so schwierig zu sagen, das ist das Finanzielle und das müssen die Erwachsenen untereinander ausmachen, aber wenn der Kindsunterhalt fehlt - auch selbst dann, wenn man voll im Berufsleben steht - tun sich Lücken auf. Da kommen die Klassenausflüge, da kommen Schulbücher, da kommt Nachhilfe. Da kommt so viel zusammen, dass es dann auch schwierig ist, das von den Kindern fernzuhalten. Ich habe es nicht geschafft ..."
Ein Scherenschnitt von einem Elternpaar mit zwei Kindern wird von einer Schere in der Mitte durchgeschnitten
Gemeinsames Sorgerecht nach einer Trennung bedeutet weiterhin gemeinsame Verantwortung für die Kinder (imago images / Panthermedia)
Wie lange soll das Kind abends rausdürfen, welche Schule passt, welche Zahnspange soll gekauft werden? Es gibt sicher Mütter und Väter, die sich nach der Trennung vor allem eins wünschen: Keine Begegnungen und kein Reinregieren bei Alltagsentscheidungen. Manuela Schweitzer sieht das anders. Sie hätte gerne mehr Verantwortung abgegeben. Denn es hätte ihr geholfen, beruflich freier aufschlagen zu können.
Die Reformvorschläge, die in Kürze im Regierungskabinett diskutiert werden, hält sie deshalb für die richtige Ansage: "Ich kann mir vorstellen, es gibt eine Mitte, für die es gut ist, wenn so etwas reglementiert wird, weil sie einen Leitfaden haben: Wo muss ich mich dranhalten? Was wird von mir auch nach so einer Trennung erwartet?"
Und der Vater, der mit der Mutter seiner beiden Kinder - allen Schlichtungsversuchen zum Trotz - wieder im Streit liegt, ergänzt: "Wie eine Richtungsanzeige insofern, dass man vielleicht sagt, mit Anerkennung der Vaterschaft und des gemeinsamen Sorgerechts, heißt das: Ihr beide sagt, das ist euer Kind. Ihr beide übernehmt da die Verantwortung. Das heißt, definitiv werdet Ihr euch hälftig, ob ihr wollt oder nicht, hälftig, dafür verantworten, wenn Ihr euch trennt."
Aufforderung sich außergerichtlich Einigung
Die weitaus meisten Paare schaffen es nach der Trennung über kurz oder lang ohne tägliche Streiten Eltern zu bleiben. Bis zehn Prozent der Scheidungsfamilien aber gelten nach Angaben des Deutschen Jugendinstituts als hochstrittig. Familiengerichte in Deutschland sind mit ihren Eingaben zum Sorgerecht zu einem hohen Prozentsatz befasst, wie der Familiengerichtstag bestätigt. Eine deutliche Entlastung verspricht da die Aufforderung sich außergerichtlich zu einigen, bevor Gericht angerufen werden können. So steht es im Reformvorschlag aus dem Bundesjustizministerium zum Sorgerecht.
Deeskalation kann man lernen, sagt die Familientherapeutin Barbara Braune. Paradoxe Übungen helfen dabei: Komplimente machen ist eine davon in der Gruppenrunde von Familiensache e.V.:
"Da sollen sich die Eltern zur nächsten Stunde drei Symbole überlegen und mitbringen, was den anderen als einen guten Elternteil ausmacht. Und das ist für viele Eltern gar nicht so eine leichte Aufgabe. Manchmal wird dann eine Uhr mitgebracht – nach dem Motto: ‚Ja, pünktlich ist er ja immer!‘. Oder Schulsachen: ‚Die macht toll Hausaufgaben mit unserem Kind.‘ Und das sind Dinge, die dann auch guttun, die vielleicht schon lange nicht mehr gehört worden sind. Weil man sich ja schon lange eher auf die Vorwürfe und auf das, was nicht so gut gelaufen ist, konzentriert hat."
Zum Streiten gehören zwei - und auch zum Vertragen. Das sagen im Interview beide: der Mütter- wie auch der Väterverband. Die Erfahrung in der Mediation zeigt, es genügt schon, wenn einer von beiden umsteuern will: "Wenn einer was verändert, dann hat das absolute Auswirkungen auch auf den anderen. Wenn einer mal so einen ersten Schritt macht und anders reagiert als sonst, nicht die Eskalation weitertreibt, dann macht das was, mit dem anderen. Man muss es aber auch wollen, man muss wirklich wollen, den Hebel umzulegen, man muss Frieden wollen."
Bundesjustizministerin: Keine Zeit für große Reform
Eine Teilreform hatte Justizministerin Christine Lambrecht gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur kna angekündigt. Drängende Details, die zu viel Streit in Sorgerechts- und Umgangsfragen führen, sollten geklärt werden. Im Entwurf findet man dazu bislang: Die Aufforderung zur konfliktvermeidenden Beratung bevor Streitigkeiten ans Familiengerichte gehen, eine Klärung zur gemeinsamen Sorge, eine Teilklärung zum Unterhalt bei hälftiger Betreuung und schließlich die Anerkennung der Co-Mutterschaft in lesbischen Partnerschaften. Für die große Reform habe die Zeit nicht gereicht, so die Bundesjustizministerin.
Familienrechtlerin Eva Becker, die in der ministeriellen Arbeitsgruppe an den Vorarbeiten beteiligt war zeigt sich enttäuscht: "Wir hätten uns halt gewünscht, dass es wirklich eine umfassende Reform gibt. Wir haben, glaube ich, drei bis fünf Arbeitsgruppen zu den verschiedensten wichtigen Themen gehabt. Die erste fing 2005 an, die getagt haben und alle Ergebnisse gezeigt haben. Und da finde ich es schwierig 2020 zu sagen, wir schaffen den großen Wurf im Familienrecht bei den Reformen leider nicht, aus zeitlichen Gründen."
Die so kritisierte Ministerin wirbt zuletzt in einem Interview mit der Zeitung "Welt" um Verständnis dafür, dass noch zu viele Fragen rund um das komplizierte Familienrecht offen seien - Zitat - "in der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode ist das nicht zu schaffen".