Donnerstag, 25. April 2024

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Reform des Unterhaltsrechts
Entlastung für engagierte Ex-Partner

Wer zahlt? Nach einer Trennung kommt meist derjenige Elternteil für den Kindesunterhalt auf, der sich weniger intensiv an der Betreuung beteiligt. Das gilt oft auch, wenn ein Ex-Partner sich etwa zu 40 Prozent einbringt. Die Justizministerin will das ändern, alleinerziehende Mütter sind alarmiert.

Von Manfred Götzke | 16.01.2020
Schattenriss , Eltern mit Kind. Das Kind ist in der Mitte und wird an beiden Armen von jeweils einem Elternteil gehalten
Manche Trennungspaare betreuen ihre Kinder im sogenannten Wechselmodell. (imago/photothek)
"Das hier ist das Zimmer meines Sohnes, das ist nicht nur ein Kinderzimmer, sondern ein vollwertiges Zimmer, vollkommen eingerichtet."
Ein Bungalow im brandenburgischen Rahnsdorf, südlich von Berlin. Arne Müller zeigt das Kinderzimmer seines 9-Jährigen Sohnes. Gut 12 Quadratmeter, Schreibtisch, Bett, Regale, Kleiderschrank.
"Der Kleiderschrank hier ist komplett gefüllt, der hat ne komplette Zweitausstattung hier. Auch für sämtliche Sonderangelegenheiten. Fußballschuhe, Winterjacken, komplett für sämtliche Bedarfe. In dem Falle gibt es keine Einsparung, die ich da sehe – sondern volle Bedarfsdeckung für den Sohnemann."
Kritik: Bisherige Regelung ungerecht
Der Sohnemann selbst ist heute nicht da – er ist in dieser Woche bei seiner Mutter. Die Eltern, die sich kurz nach der Geburt des Jungen getrennt haben, haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Betreuung teilen sie sich. Fast die Hälfte der Zeit ist der Sohn bei seinem Vater. 40 Prozent. Dennoch muss er den vollen Kindesunterhalt an die Mutter überweisen. Aktuell knapp 500 Euro monatlich. Müller findet das ungerecht.
"Deshalb ungerecht, weil ich eine Doppelfunktion erfülle. Ich bin in der Betreuungsfunktion und mache deshalb auch berufliche Einschränkungen, klar, um sicherzustellen, das Kind zu betreuen. Es geht ja nicht nur darum, das Kind zur Schule zu fahren. Diese Funktion erfülle ich voll."
Der 44-Jährige kaufmännische Angestellte ist alles andere als ein Wochenend-Trennungspapa. Müller, der eigentlich anders heißt, geht mit seinem Sohn zum Fußballtraining, zum Arzt, taucht bei allen Elternabenden auf – und übt mit seinem Sohn abends Mathe.
"Ich muss zeitgleich aber noch die Funktion des voll Berufstätigen erfüllen und des Vollzahlers. Das heißt, ich zahl einmal hier den Hausstand bei mir und zahl durch den Unterhalt den Hausstand meines Sohnes auch bei der Mutter. Das muss man sich leisten können. Viele Männer können sich dieses Konstrukt nicht leisten."
Engagement soll belohnt werden
Während in der Vergangenheit nach Trennungen meist der Grundsatz galt, der eine betreut, der andere zahlt, wollen sich seit einigen Jahren immer mehr Eltern auch nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern. Etwa fünf bis acht Prozent der Trennungspaare betreuen ihre Kinder im sogenannten Wechselmodell. Dabei arbeiten in der Regel beide Ex-Partner und kümmern sich halbe halbe um die Kinderbetreuung. Eine Woche bei Mama, eine bei Papa. In diesem Fall fallen nur Unterhaltszahlungen an, wenn die beiden Ex-Partner unterschiedlich viel verdienen.
Bei Vätern wie Müller – die 30 bis 40 Prozent der Kinderbetreuung übernehmen – ist es anders: Sie zahlen in der Regel voll Unterhalt. Um sie finanziell zu entlasten, will die Bundesregierung das Unterhaltsrecht reformieren, wie das Bundesjustizministerium auf Anfrage des Deutschlandfunks mitteilt.
"Im Unterhaltsrecht muss es stets um einen fairen Ausgleich zwischen den beiden Elternteilen gehen, ohne dass die Interessen des Kindes vernachlässigt werden. Eine Mitbetreuung in erheblichem Umfang soll deshalb künftig eine gewisse finanzielle Entlastung für den mitbetreuenden Elternteil mit sich bringen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch detailliert zu diskutieren."
Noch im Frühjahr will das SPD-geführte Justizministerium einen entsprechenden Entwurf vorlegen.
"Der Umfang der Entlastung soll aber für den anderen Elternteil verkraftbar sein. Deshalb werden sich wohl lediglich behutsame Verschiebungen ergeben, die auch Fixkosten, wie die Kosten für das Kinderzimmer, berücksichtigen."
Alleinerziehende Mütter alarmiert
Auch wenn die geplante Entlastung der Teilzeitväter also eher gering ausfallen soll: Alleinerziehende Mütter sind alarmiert. Denn bei vielen ist schon jetzt das Geld knapp, sagt Daniela Jaspers. Sie ist die Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter.
"Wir sehen ein Wechselmodell wirklich erst bei einer Betreuung von 50 /50 an und es treibt uns sehr um, dass es verschiedene Ideen gibt, dass praktisch ein Wechselmodell schon bei 30 / 70 anfangen soll und dass dann geschaut wird, oh, wo kann denn der Vater weniger bezahlen? Und eigentlich nicht mehr geguckt wird, was braucht denn das Kind, um in beiden Haushalten gut aufwachsen zu können?"
Jaspers hält es für entscheidend, welches Betreuungs-Modell vor einer Trennung gelebt wurde. Schließlich könnten alleinerziehende Mütter nicht sofort wieder voll in den Beruf einsteigen, wenn der Vater beschließt, sich nun mehr um die Kinderbetreuung zu kümmern.
"Wenn ich mich von meinem Partner trenne und ich vorher in Teilzeit oder gar nicht gearbeitet habe, kann ich auch gar nicht sofort wieder auf 100 Prozent einsteigen. Und oft sind die Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung, auch Arbeitgeber, die Verständnis haben für die Situation, das ist ja nicht gegeben. Und dazu kommt, dass Frauen auch oft in sozialen Berufen arbeiten, wo sie eine geringere Bezahlung haben."
Hoffnung auf Wechselmodell
Arne Müller dagegen wollte sich schon direkt nach der Geburt gleichberechtigt um seinen Sohn kümmern – die Mutter hatte dem nicht zugestimmt, sie wollte ihm zunächst jeglichen Kontakt verwehren, erzählt er. Dass er seinen Sohn heute überhaupt so häufig sehen kann, hat er vor Gericht erstritten.
"Ich hätte auch gern 50 / 50 gehabt, habe das auch beantragt, konnte mich aber nicht durchsetzen. Da wäre die Zustimmung der Mutter erforderlich gewesen, aber dann gäbe es wahrscheinlich eine neue Finanzsituation. Das heißt, der Anreiz auf gleiche Betreuung zu gehen, ist durch das aktuelle Unterhaltsrecht gar nicht gegeben."
Müller hofft auf eine viel weitergehende Reform von Unterhalts- und Sorgerecht. So wie sie etwa die FDP angeregt hat. Die Liberalen fordern, das Wechselmodell zum Standard zu erheben, wenn sich Eltern nach einer Trennung nicht einvernehmlich auf ein Betreuungsmodell einigen.
"Worüber wir hier reden, ist ein absoluter Gleichberechtigungsansatz. Je hälftiger und gleichwertiger die Partner betreuen, desto fairer ist es auch für beide Partner wieder arbeiten zu können und für sich auch ein Leben zu entwickeln. Man muss ja auch berücksichtigen, dass aktuell der Betreuende zuhause bleibt, nicht arbeiten kann oder will oder irgendwie gestützt wird, durch den Kindesunterhalt – aber auch keine Rentenpunkte sammelt, sich keine Karrierechancen offen hält und das ist ein gesellschaftliches Problem, das damit auch erzeugt wird."
Müller jedenfalls wünscht sich, dass er seinen Sohn genauso oft sieht und für ihn sorgt wie seine Ex-Partnerin. Dass das Wechselmodell zum gesetzlichen Standard wird, ist derzeit allerdings unwahrscheinlich.