Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


Keine Zwei-Klassen-Justiz schaffen

Die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe soll reformiert werden. Gegen die Gesetzesentwürfe regt sich bei Gerichten und Anwälten jedoch Widerstand. Sie warnen davor, finanziell Schwache mit einer höheren Eigenbeteiligung davon abzuhalten, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.

Von Annette Wilmes | 14.05.2013
    "Es ist so, solche Gerichtssachen sind nie schön und sie kommen auch nie passend, weil man als Mutter einfach ohnehin schon sehr beschäftigt ist und belastet. Und das ist quasi eine Zusatzbelastung, die noch mal hinzukommt. Ja, schön war's nicht."

    Nora Demmler sah keine andere Wahl mehr, als vor Gericht zu gehen. Der Vater ihres Kindes, von dem sie schon seit kurz nach der Geburt getrennt lebt, hielt sich an keine Absprachen. Es war unmöglich, Betreuungszeiten zu vereinbaren. Darauf ist die junge Studentin der Tiermedizin jedoch dringend angewiesen. Mit dem Mann, sagt sie, war nicht zu reden. Auch der Versuch, über einen Mediator zu einer Einigung zu kommen, scheiterte:

    "Letztendlich hat all das nicht gefruchtet, auch meine Kompromissvorschläge sind halt abgeschmettert worden. Und bei mir war das einfach der Fall, dass der Kindsvater halt wirklich darauf bestanden hat, seine Sachen durchzusetzen eins zu eins ohne Abstriche."

    Als BAföG-Studentin bekam Nora Demmler Verfahrenskostenhilfe. Auch eine Anwältin wurde ihr beigeordnet. Darüber war sie sehr froh.

    "Es ist so, dass ich nicht firm bin in juristischen Fragen und mich da auch viel zu wenig auskenne und man da letztendlich auch gar nicht durchsteigen würde ohne Anwalt."

    Die Prozesskostenhilfe - oder Verfahrenskostenhilfe, wie sie im Familienrecht heißt - soll Menschen helfen, zu ihrem Recht zu kommen, auch wenn ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen. Vor allem in familienrechtlichen Verfahren sind viele darauf angewiesen, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Anke Mende:

    "Sowohl in den Scheidungsverfahren als auch in den sogenannten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Kindschaftssachen, Sorgerecht, Umgang."

    Es ist gesetzlich genau geregelt, wer die Hilfe in Anspruch nehmen darf. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er nicht genug verdient, um die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu bezahlen. Außerdem darf das Verfahren nicht "mutwillig" sein, so steht es im Gesetzestext.

    "Das bedeutet, es muss eine Erfolgsaussicht für das Verfahren geben und deswegen wird die Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich immer mit dem Antrag zusammen beantragt."

    Wer über einen bestimmten Freibetrag hinaus verdient, aber dennoch zu wenig hat, um selbst einen Prozess finanzieren zu können, bekommt die Hilfe auf Kreditbasis, der dann in Raten zurückgezahlt werden kann. Ähnliche Voraussetzungen wie bei der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gelten bei der Beratungshilfe. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn Rechtsfragen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu klären sind. Ein entsprechendes Gesetz gibt es seit 1980. Es löste seinerzeit das sogenannte Armenrecht ab.

    "Früher hieß das Armenrecht, man wollte das ja extra aus dieser Ecke herausholen, jetzt heißt es Prozesskostenhilfe, gerade um diesen Makel auch wegzunehmen, und zu sagen, da ist jemand, der hat ein Grundrecht auf Rechtsschutz. Und das soll er jetzt auch verwirklichen."

    Michael Kanert ist Richter an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin:

    "Als ich vor 17 Jahren hier ans Gericht kam, da war Prozesskostenhilfe, die Frage hat sich kaum gestellt, da gab es aber auch noch kein Hartz IV. Das waren damals Klagen gegen die Krankenkasse, gegen die Rentenversicherung, und da haben auch viel weniger Leute einen Anwalt genommen."

    Das war vor dem Sozialgericht auch nicht unbedingt nötig. Denn hier ermittelt der Richter auch selbst, ganz anders als zum Beispiel im Zivilrecht, wo das Gericht auf die Vorträge der streitenden Parteien reagiert. Am Sozialgericht wird der Richter selbst aktiv.

    "Also, ich muss sogar auch zu seinen Gunsten ermitteln und sagen, vielleicht ergibt sich ja der Anspruch aus Gründen, die der Kläger noch gar nicht bedacht hat. Insofern geht es hier dem Kläger natürlich viel besser, das ist auch so gewollt, weil man ja beim Sozialgericht auch davon ausgeht, dass der Kläger, der Bürger hier, der Schwächere ist, der einer großen, spezialisierten Verwaltungsbehörde gegenübersteht. Und deswegen haben wir schon mal diese Amtsermittlung, um schon mal so eine gewisse Waffengleichheit herzustellen."

    Damit war es schlagartig vorbei, als Hartz IV eingeführt wurde. Die Prozesse gegen die Jobcenter häuften sich. Die Rechtsuchenden brauchten Anwälte, weil die Materie kompliziert ist.

    "Also, wenn ich mir anschaue, ich habe vorher eben Rentenverfahren gehabt, jetzt habe ich hier das ganze Zimmer voll mit grünen Akten. Die ganze Wand hier, mit Akten, wo nur Verfahren gegen das Jobcenter sind. Ich habe jetzt doppelt so viele Kollegen wie vorher. Als ich hier angefangen habe, waren halb so viele Kollegen hier im Haus wie jetzt. Das ist eine enorme, eine Explosion geradezu der Arbeitsbelastung für die Sozialgerichte. Und das sind natürlich auch alles Kosten."

    Kosten, die vor allem die Haushalte der 16 Bundesländer belasten. Die Ausgaben für die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe belaufen sich insgesamt auf etwa 500 Millionen Euro jährlich. Die Länder starteten in den vergangenen Jahren zwei Bundesratsinitiativen, mit denen sie diese Kosten begrenzen wollten. Über die erste wurde in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag nicht mehr abgestimmt. Den aktuellen Bundesratsentwurf hat die Bundesregierung bewusst nicht aufgenommen, sondern in einem eigenen Entwurf einiges abgemildert oder gestrichen. Morgen soll die abschließende Beratung im Rechtsausschuss stattfinden.

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts.

    Dieser Entwurf sah vor, dass die Freibeträge gesenkt werden sollen, die bisher gelten, um Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können. Wenn zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern 2.500 Euro netto verdient und etwa 700 Euro Miete zahlt, erhielt sie bisher die Kostenerstattung komplett als Zuschuss. Die Bundesregierung wollte nun, dass die Betroffenen diese Hilfe in Raten zurückzahlen, über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. Wer schon früher so eingestuft wurde, dass er die Prozesskostenhilfe nicht ratenfrei, sondern als zinsloses Darlehen bekam, musste nur vier Jahre lang zahlen, der Rest wurde erlassen.

    An dem Änderungsvorhaben wurde von Anfang an massive Kritik geübt, die letztlich dazu führte, dass nach wochenlangem Streit wesentliche Punkte wieder zurückgenommen wurden, wie jetzt bekannt wurde. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich schon zu Beginn der Debatte empfänglich für die Kritik:

    "Es darf nicht dazu führen, dass wir Benachteiligungen von Menschen mit geringem und mit wenig Einkommen bei Gerichtsverfahren haben. Und von daher werden wir sehen, wie wir vielleicht die jetzt vorgesehenen Regelungen noch etwas stärker noch wieder auf die Bedürfnisse derjenigen, die sie brauchen, zuschneiden können."

    Schon bei der ersten Lesung am 31. Januar 2013 im Bundestag gab es erste kritische Stimmen aus allen Fraktionen, nicht nur aus der Opposition. Grundtenor: In den am meisten betroffenen Rechtsgebieten - Familienrecht und Sozialrecht - werde den wenig Geld verdienenden Menschen der Zugang zum Recht erheblich erschwert. Außerdem haben wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass nur fünf Prozent der Gesamtkosten für Justiz in die Kostenhilfe fließen. Auch im internationalen Vergleich wird hierzulande eher wenig Geld dafür ausgegeben. In Großbritannien zum Beispiel sind die Ausgaben etwa zehnmal so hoch, in den Niederlanden, Schweden und Norwegen rund fünfmal so hoch wie in Deutschland.

    "Wir haben heute ein umfangreiches Programm zu bewältigen..."

    Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses. Am 13. März hatte der Ausschuss zu einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen geladen. Das Prozesskostenhilfe- und Beratungsgesetz ist Teil eines ganzen Gesetzespakets zur Modernisierung des Kostenrechts. Dazu gehören unter anderem auch die Gerichtskosten, die Anwaltsgebühren und die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern. Dass es so viele Regeln betrifft, macht die Beratungen so kompliziert und langwierig:

    "Das sind die Gesetze, die wir abzuarbeiten haben. Das sind von der Bundesregierung ein Gesetz zur Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe und ein Gesetz mit 43 Artikeln, das sich mit fast allem, was Kostenrecht hergibt, befasst."

    Auch bei der Sachverständigen-Anhörung gab es viele kritische Stimmen zu den geplanten Änderungen. Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht, bemängelte vor allem, dass die Antragsteller künftig regelrecht ausgeforscht werden dürften. Das könnte so abschreckend wirken, dass manch einer lieber darauf verzichte, überhaupt einen Antrag zu stellen. Die Überprüfungsmöglichkeiten lehnt er vehement ab:

    "Die gehen bis dahin, dass beim Arbeitgeber gegebenenfalls nachgefragt werden kann, soweit der Richter der Meinung ist oder der Rechtspfleger der Meinung ist, dass Unstimmigkeiten da sind. Und das kann durchaus für die Partei, die sich ja weitgehend offenbaren muss, so unangenehm sein, dass sie das nicht will."

    Diese Kritik kam offenbar an. Die Möglichkeit, bei Finanzämtern oder Arbeitgebern Auskünfte einzuholen, wurde wieder gestrichen, wie jetzt bekannt wurde.

    Bei Ehescheidungen sollte laut Gesetzentwurf nur dem Antragsteller ein Anwalt oder eine Anwältin beigeordnet werden, der Gegenseite nur dann, wenn "wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung erforderlich erscheint". Auch gegen diese Änderung gab es bei der Sachverständigen-Anhörung massive Kritik. Gudrun Lies-Benachib, Richterin an einem Familiensenat am Oberlandesgericht Frankfurt:

    "Das ist ein Unterschied, ob man aus einem Verkehrsunfall 1.500 Euro einklagt oder ob man eine Scheidung betreibt. Das ist letztendlich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch immer so abgebildet worden, dass in diesen höchst persönlichen Verfahren an sich die anwaltliche Vertretung eher gegeben sein soll als in anderen Verfahren."

    Das eigentliche Scheidungsverfahren, sagte Richterin Lies-Benachib, sei nur die Spitze des Eisbergs. Über wichtige weitere Aspekte der Trennung sollten Anwälte ihre Mandanten vorher beraten. Dadurch könnten teure Gerichtsverfahren sogar vermieden werden:

    "Es betrifft letztendlich immer die Bereiche Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Da ist auch ein Nullbefund ein Befund. Die Feststellung, dass kein Unterhalt fließt, muss erarbeitet werden. Die Feststellung, dass kein Zugewinnausgleich zu fließen hat, muss erarbeitet werden. Das sind nicht Dinge, die nicht juristische Personen von sich aus wissen. Dazu benötigen sie eine Beratung."

    Das Absenken der Freibeträge, das zum Zeitpunkt der Sachverständigen-Anhörung ja noch im Entwurf stand, wollte die Richterin ebenfalls nicht hinnehmen. Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, würden zu Ratenzahlungen gezwungen, die sie sich eigentlich nicht leisten könnten. Für Menschen nach einer Trennung sei die finanzielle Lage ohnehin sehr angespannt, weil plötzlich zwei Haushalte bedient werden müssen:

    "Hier werden im Ergebnis Menschen, die auf die gerichtliche Hilfe angewiesen sind, die unausweichlich ist, gerade im Verfahren um Ehegattenunterhalt, darauf verwiesen, sich an diesen Kosten in einem Maße zu beteiligen, dass sie von ihrer Rechtssuche abgehalten werden können."

    Die kritischen Stellungnahmen im Rechtsausschuss des Bundestages haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Es wurde weiter um Veränderungen im Entwurf gerungen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legt Wert darauf, dass allen Menschen der Rechtsweg offenbleiben muss:

    "Ich habe nach der Anhörung der Sachverständigen hier sehr wohl die Kritik an diesen Regelungen sehr, sehr ernst genommen. Und deshalb möchte ich eine ganz klare Bereitschaft bekunden, hier auch noch wieder Veränderungen vorzunehmen zugunsten derjenigen, die Prozesskostenhilfe beantragen,"

    sagte sie nach der Anhörung. Auch die Einschränkung, scheidungswilligen Paaren nur noch einen Anwalt zuzugestehen, wollte die Ministerin überdenken:

    "Einige Sachverständige haben hier doch unter dem Gesichtspunkt "auf Augenhöhe auch verhandeln" jedem Partner auch entsprechendes Gewicht zu geben, seine Anliegen einzubringen, uns da vor Augen geführt, dass möglicherweise die Auswirkungen anders sind, als wir es derzeit antizipieren. Von daher werden wir hier entsprechend auch noch vielleicht zu Korrekturen kommen können."

    Tatsächlich wurde der Entwurf der Regierungskoalition kurz vor der Beratung im Rechtsausschuss, die morgen auf der Tagesordnung steht, noch weiter abgemildert. So wird - wie nach altem Recht - nach wie vor beiden Prozessparteien ein Anwalt zugestanden. Die Absenkung der Freibeträge wurde, wie schon erwähnt, ebenso zurückgenommen wie die Verlängerung der Ratenzahlung und die Möglichkeit, Auskünfte bei Dritten einzuholen. Es bleibt jedoch bei der Verpflichtung der Prozesskostenhilfeempfänger, jede Anschriftenänderung mitzuteilen und auch jede wesentliche Änderung ihrer Einkommensverhältnisse.

    "Und wesentlich ist eine Verbesserung bei laufenden Einkünften schon dann, wenn das Einkommen pro Monat um mehr als 100 Euro nicht nur einmalig steigt,"

    erläutert Rechtsanwältin Edith Kindermann, Fachanwältin für Familienrecht und Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins.

    "Das heißt, ich muss zwar nicht Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mitteilen, aber bekomme ich eine Gehaltserhöhung, und das sind mehr als 100 Euro monatlich, teile ich das jedes Mal dem Gericht mit und dort prüft der Rechtspfleger, ob jetzt die Veranlassung besteht, diese Verhältnisse zu ändern. Es ändert sich aber häufig ja nicht nur eine einzige Zahl, sondern es ändern sich dann ja vielleicht auch die Heizkosten und alle anderen Belege, sodass jedes Mal bei einer Änderung die gesamten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neu gerechnet werden. Und daraus erwarten wir einen erheblichen Arbeitsaufwand bei den Gerichten."

    Wenn jemand diesen Hinweispflichten nicht nachkommt, läuft er Gefahr, dass die Prozesskostenbewilligung im Nachhinein aufgehoben wird und er alles zurückzahlen muss. Das können unter Umständen mehrere Tausend Euro sein. Denn gerade Verfahren im Familienrecht sind häufig so kompliziert, dass nicht nur Anwälte, sondern auch Sachverständige hinzugezogen werden. In der Situation von Trennung und Scheidung und in der Auseinandersetzung um die Kinder geht es für die Beteiligten um alles.

    "Hier ist plötzlich nichts mehr im Leben so, wie es davor gewesen ist. Und es ändert sich in ganz vielen Rechtsbereichen etwas. Wenn Sie die Situation nehmen von Ehepaaren mit Kindern, dann haben die zumindest 14 verschiedene Rechtsbereiche zu bedenken, die sich jetzt plötzlich alle ändern. Und diese Rechtsbereiche stehen auch in einer Verbindung miteinander. Sei es die Altersabsicherung, sei es der laufende Unterhalt, sei es die Wohnung, das Steuerrecht oder die sozialrechtlichen Komponenten. Und das ist für den normalen Betroffenen nicht zu überblicken, bereits in rechtlicher Hinsicht nicht. Erst recht nicht in der emotionalen Situation, in der er ist. Denn die emotionale Situation verstellt häufig da auch den klaren Blick."

    Also wird man auch in Zukunft an dieser Stelle kaum sparen können. Im Sozialrecht wird das neue Gesetz ebenfalls nicht viel erreichen. Im besten Falle, dass man genauer hinschaut, ob ein Prozess wirklich geführt werden muss. Dass man fragt, ob zum Beispiel jemand, der es aus eigener Tasche bezahlen müsste, in ähnlicher Situation auch vor Gericht gehen würde. Sozialrichter Michael Kanert hat dagegen im Prinzip nichts einzuwenden:

    "Wenn man da sagt, okay, da kann man noch strenger hinschauen, das ist in Ordnung. Aber man kann das nicht so verabsolutieren. Auch geringe Euro-Beträge sind natürlich für einen Hartz-IV-Empfänger viel Geld. Wo jemand, der verdient, sagt, wegen 50 Euro klage ich doch nicht. Wenn Sie Hartz-IV-Empfänger sind, der sowieso nur knapp 400 Euro zum Leben hat für den ganzen Monat, der hat ein gutes Recht, wegen 50 Euro zu klagen, keine Frage."

    Und trotzdem sind viele Prozesse völlig unnötig, davon ist Michael Kanert überzeugt. Allerdings vor allem dann, wenn sie durch Fehler des Jobcenters ausgelöst wurden.

    "Da hat einfach der Bearbeiter im Jobcenter im Computer das falsche Häkchen gesetzt. Dieser falsche Haken im Computerprogramm löst aus, dass ein Bürger plötzlich die Zwangsvollstreckung angedroht bekommt. Dass der Betroffene dann zum Anwalt geht und sagt, Hilfe, ich weiß gar nicht, was die von mir wollen, ist klar. Dann kommt der Anwalt, beantragt hier in einem gerichtlichen Eilverfahren, dass diese Vollstreckung gestoppt wird. Dann kommt die Antwort vom Jobcenter, oh, Entschuldigung. Natürlich, wir wissen, da dürfen wir gar nicht vollstrecken, tut uns leid. Die Sache ist erledigt. Aber nicht für den Steuerzahler. Mehrere Hundert Euro Anwaltskosten fallen da an."

    Sparen könnte man aus seiner Sicht also vor allem, indem man zunächst einmal Geld investiert, nämlich beim Personal in den Jobcentern. Erstens müsste man mehr Mitarbeiter dort einstellen, zweitens müssten sie erheblich besser ausgebildet werden. Dann würden die Fehler vermieden und Prozesskosten eingespart.

    Morgen wird das "Kostenmodernisierungsgesetz", wie es im Beamtendeutsch heißt, im Rechtsausschuss beraten. Wenn die Beratung zum Abschluss kommt, wird das Gesetz am Donnerstag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

    Ziel der neuen Regeln ist es, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe und die Beratungshilfe effizienter zu gestalten. Ob das gelingt, wird sich erst in der Praxis erweisen. Ein Grundsatz jedenfalls soll weiter gelten: Das Recht ist für alle da, für Arme und Reiche. Rechtsstaat ohne Geld ist nun mal nicht zu haben, betont auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

    "Natürlich sind das am Ende Hilfen, die auch der Staat, sprich der Steuerzahler, bezahlt. Aber es gehört einfach in unseren Rechtsstaat, dass der, der es sich nicht leisten kann, auch wirklich recht bekommen kann. Es kann nie der Anspruch sein, über möglichst Eindämmung von Prozesskostenhilfe jetzt die Justiz sich selbst tragen zu lassen. Das kann nicht funktionieren, und das würde auch unserem Rechtsstaatsgedanken nicht Rechnung tragen."