
Darunter ist demnach auch die Residenz des Vorstehers. Die als moskautreu geltende ukrainisch-orthodoxe Kirche bewirtschaftet das in Staatsbesitz befindliche Höhlenkloster bereits seit dem Ende der 1980er Jahre. Zum Jahreswechsel lief ein Nutzungsvertrag für den oberen Teil der auf Hügeln am Fluss Dnipro gelegenen Anlage aus und wurde nicht verlängert. Für den unteren Teil mit dem im Mittelalter angelegten Höhlensystem wurde ein geltender Vertrag im März vorzeitig gekündigt.
Geplant ist, dass die mit staatlicher Hilfe 2018 gegründete Orthodoxe Kirche der Ukraine die Anlage übernimmt. Die Mönche sollen das Gelände verlassen. Dagegen geht die ukrainisch-orthodoxe Kirche juristisch vor.
Der Klosterkomplex gehört zum Unesco-Weltkulturerbe und ist eines der wichtigsten Heiligtümer der orthodoxen Kirchen in Osteuropa.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
