
In der Urteilsbegründung wird angeführt, dass die Abberufung von Kind als Geschäftsführer durch den Verein im Juli vergangenen Jahres ohne Beteiligung des Aufsichtsrats rechtswidrig gewesen sei. Damit folgte das OLG der Rechtsauffassung des 78 Jahre alten Unternehmers. Dem Verein steht weiterhin der juristische Weg zum Bundesgerichtshof offen.
Nicht berücksichtigt hat das Gericht die Auswirkungen der Entscheidung auf die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga. Vereinsintern war die Befürchtung aufgekommen, dass die Profilizenz von Hannover 96 aufgrund der aktuellen Führungsstruktur gefährdet sein könnte.