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Streit um Abberufung
Kind bleibt nach Gerichtsentscheidung vorerst Geschäftsführer bei Hannover 96

Martin Kind bleibt vorerst als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 im Amt. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und damit das Urteil des Landgerichts Hannover in erster Instanz bestätigt.

    Portraitaufnahme von Investor Martin Kind.
    Martin Kind bleibt nach einem Gerichtsurteil vorläufig Geschäftsführer von Hannover 96. (picture alliance/dpa)
    In der Urteilsbegründung wird angeführt, dass die Abberufung von Kind als Geschäftsführer durch den Verein im Juli vergangenen Jahres ohne Beteiligung des Aufsichtsrats rechtswidrig gewesen sei. Damit folgte das OLG der Rechtsauffassung des 78 Jahre alten Unternehmers. Dem Verein steht weiterhin der juristische Weg zum Bundesgerichtshof offen.
    Nicht berücksichtigt hat das Gericht die Auswirkungen der Entscheidung auf die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga. Vereinsintern war die Befürchtung aufgekommen, dass die Profilizenz von Hannover 96 aufgrund der aktuellen Führungsstruktur gefährdet sein könnte.