
73 Prozent der Kinderkrankentage im vergangenen Jahr wurden von weiblichen Kassenmitgliedern genommen, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war er am niedrigsten mit 23 Prozent, am höchsten in Sachsen mit gut 31 Prozent.
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen - pro Kind und Elternteil für 15 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden für 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls.
Die Inanspruchnahme ging bei der AOK leicht zurück. Mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragten 2025 demnach 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten. 2024 waren es noch 4,8 Prozent gewesen. Einen Höchststand hatte es 2022 in der Corona-Pandemie mit 5,1 Prozent gegeben.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
