
Ein Aufsuchen der Praxis ist nicht mehr nötig, wenn das Kind dem Arzt bekannt ist und dieser die telefonische Ausstellung als vertretbar ansieht. Möglich sind Bescheinigungen für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt hatte.
Diese Nachricht wurde am 18.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
