Dienstag, 14. Mai 2024

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Kinderleichte Steuererklärung

Stress beim Ausfüllen der Steuererklärung - die Zeiten sind offenbar vorbei. Denn in diesem Jahr werden die so genannten TIN-Nummern eingeführt, die neuen Registriernummern der Lohnsteuerkarten. Die Studierenden brauchen nur noch ein A4-Blatt mit den Stammdaten ausfüllen, unterschreiben, fertig ist die Steuererklärung. Die restlichen Angaben werden elektronisch per TIN abgerufen.

Von Susanne Lettenbauer | 09.01.2006
    "Also zuerst einmal ist das ziemlich verwirrend, weil man sich damit ja noch nie irgendwie beschäftigt hat, aber ich habe dann mit meinen Eltern gesprochen und die haben mir da ein bisschen geholfen, ja so und so, das fügt man ein, das lässt man weg, so füllt man das überhaupt aus."

    Die Münchner Studentin Tanja Oster hat einen ganz Sack voller Studentenjobs, wie sie sagt. Einige auf Abruf, wie bei der Bayerischen Staatsbibliothek als Ausstellungsaufsicht mit Werksvertrag, einen Job als Dolmetscherin, einen weiteren als Testperson bei der Max-Planck-Gesellschaft, zweimal die Woche ist sie außerdem verantwortlich für die Ton- und Lichtregie bei einer kleinen Münchner Off-Theaterbühne. Bei einem kleinen Hotel geht sie einem 400-Euro Job als geringfügig Beschäftigte nach, die Lohnsteuerkarte, erhältlich am Studienort, braucht sie bei einer Firma als Empfangssekretärin. Alles keine besonders lukrativen Tätigkeiten, die Steuererklärung ist wegen der Lohnsteuerkarte trotzdem fällig:

    "Ich hatte auch mal eine Job, da war ich fünf Monate angestellt, ein Monat Vollzeit gearbeitet, da wurde eben Steuer abgezogen, d.h. ich muss für 2005 jetzt z.B. auch wieder eine machen."

    Die Studentin der Ethnologie an Münchens Ludwig-Maximilians-Universität, neuntes Semester, muss schon genau hinschauen, dass sie nicht mehr als 7.670 Euro im Jahr, also im Schnitt 898 Euro im Monat verdient. Samt Mieteinkünften und Kapitalerträgen, die Tanja aber leider nicht hat. 7.670 Euro ist der allgemein geltende steuerfreie Betrag, bei dem auch das Kindergeld für die Eltern erhalten bleibt. Ab jedem weiteren Euro fällt das Kindergeld weg, Bafög ebenfalls und Steuern werden fällig. Diese können dann nur noch, konkret jobbezogen mit dem Werbekostenpauschbetrag von 920 Euro oder, studienbezogen, mit den so genannten Sonderaufwendungen für Bücher, Fahrkarten oder externe Weiterbildung zurückgefordert werden, immerhin bis zu der stolzen Summe von 4.000 Euro - ein Fall für die Sammeltüte:

    "Also ich habe mir das von meine Eltern abgeguckt, die haben mich da auch richtig getriezt, mach das, mach das. Ich sammle wirklich immer alle Belege und mach die dann schön in Kuverts: Fahrkarten da und Bücher da und Schreibutensilien und so ein Kram in diese Ecke, Garantien in die andere Ecke, weil, wenn ich jetzt keine Erklärung machen muss, dann gebe ich die alle meinen Eltern und die können das dann über den Kinderfreibetrag oder so bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen."

    Ingrid Janner, Steuerberaterin beim Finanzamt München:


    "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung ist zum Beispiel, wenn man Fachliteratur für das eigene Studium besorgt. Die Fahrt zum Studium gehört auch dazu mit 30 Cent pro Entfernungskilometer."

    Vor Ingrid Janner, Steuerberaterin beim Finanzamt München, sitzen oft Studenten und fragen, was sie denn absetzen können:

    "Die Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte, die könnte er geltend machen oder Aufwendungen, die er eben im Hinblick auf diese Tätigkeit, die er auf der Lohnsteuerkarte ausübt eben noch hatte. Meistens ist das aber so gering, dass er da gar nichts angeben muss bei den Werbekosten."

    Bislang bekam Tanja Oster ohne Probleme alle einbehaltenen Steuern zurück, sobald sie ihre Lohnsteuerkarte samt Lohnsteuererklärung mit Name, Anschrift, Bankverbindung und Studienbescheinigung abgegeben hatte. Ab diesem Jahr soll es noch einfacher werden mit der so genannten TIN-Nummer, den neuen Registriernummern der Lohnsteuerkarten.

    Die Studierenden brauchen, sofern sie nicht über exorbitante Zins-, Spekulations- oder Mieteinkünfte verfügen, ab sofort nur noch ein A4-Blatt mit den Stammdaten ausfüllen, unterschreiben und fertig ist die Steuererklärung. Die restlichen Angaben wie Lohn, Steuerabzug oder Kirchensteuer werden elektronisch mit Hilfe der TIN abgerufen. Noch einfacher will es sich Tanja Oster künftig mit dem Elster-Programm machen - der Online-Steuererklärung:

    "Ich habe mir das schön fein säuberlich durchgelesen und die schwören ja auf Sicherheit und ich denke mal, wenn es das vom Finanzamt ist, dann kann ich darauf vertrauen, das meine Daten sicher sind und werde das jetzt einfach mal machen. Dann muss ich nicht irgendwohin fahren und mir das Formular holen oder bzw. das runterladen, dann ausdrucken und wahnsinnig kompliziert zusammenkleben, damit das Formular überhaupt angenommen wird. Deswegen werde ich das mal online machen."