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Kinderpornografie-Vorwürfe
Prozess gegen Edathy nach kurzer Zeit vertagt

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy steht seit heute wegen Kinderpornografie-Vorwürfen vor Gericht. Die Verteidigung fordert eine Einstellung des Verfahrens. Das lehnt die Staatsanwaltschaft ab - ein Geständnis von Edathy könnte das aber ändern.

23.02.2015
    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy steht beim Prozessauftakt im Landgericht in Verden.
    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy beim Prozessauftakt im Landgericht in Verden. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Der Prozess vor dem Landgericht Verden begann mit einem Paukenschlag von Edathys Verteidiger Christian Noll, berichtet Deutschlandfunk-Korrespondent Alexander Budde. Noll forderte die sofortige Beendigung des Verfahrens. Grund sei ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. So seien die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ein Prozesshindernis.
    Lüttig steht im Verdacht, interne Ermittlungsdetails auch zum Fall Edathy an Journalisten gegeben zu haben. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunk wussten 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger in Niedersachsen frühzeitig von dem Verdacht gegen Edathy. Zudem kritisierte Noll die Medien. Diese hätten sich instrumentalisieren lassen.
    Möglicherweise Verhandlungen über Einstellung
    Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag ab. Es sei weiterhin ein fairer Prozess möglich, sagte Ankläger Thomas Klinge. Allerdings könne er sich eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vorstellen, wenn Edathy ein glaubhaftes Geständnis ablege. Der Prozess wurde nach eineinhalb Stunden vertagt und soll erst am 2. März fortgesetzt werden. Das Landgericht Verden will der Verteidigung bis dahin Zeit geben, mit Edathy über ein etwaiges Geständnis zu beraten.
    Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Edathy vor, im November 2013 über das Internet kinderpornografische Dateien heruntergeladen zu haben. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasst sich mit der Frage, ob Edathy von Parteikollegen und anderen Amtsträgern gewarnt wurde, dass gegen ihn ermittelt wird - und wenn ja, von wem.
    (hba/nin)