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Kinderwunsch trotz Handicap

Dass Menschen irgendwann einen Kinderwunsch entwickeln, wird von der Gesellschaft in aller Regel mit Freude und Wohlwollen aufgenommen. Bekommen hingegen Menschen mit geistiger Behinderung Nachwuchs, erregt dies oft Unverständnis. Doch warum eigentlich? Auch behinderte Eltern können gute Eltern sein.

Von Gisela Keuerleber | 08.02.2011
    "Bruder Jakob, schläfst du noch..."

    Eine junge Mutter mit ihrem neun Monate alten Sohn. Sie kommen gerade vom Kinderarzt, weil der Kleine eine Erkältung hat, jetzt ist er müde.

    "Ne Schatzi, normalerweise müsstest du ein bisschen fitter sein, unterwegs hast du geschlafen. Wenn er die Zähnchen kriegt, dann weiß ich auch nicht was ich machen soll, dann schreit er, aber sonst ist er der liebe kleine Schatzi."

    Die junge Mutter - nennen wir sie Nina - ist erst 19. Sie kann mit ihrem Sohn nicht alleine leben, bei vielen Dingen braucht sie Unterstützung. Denn: Sie ist geistig behindert. Ihr Zuhause ist das Wohnprojekt 'Begleitete Elternschaft' der Diakonie Michaelshoven in Köln. Dort können Mütter mit einer kognitiven Beeinträchtigung mit ihren Kindern die ersten Jahre leben, bis eine langfristige Lösung gefunden wird. Besonders in der ersten Woche nach der Geburt brauchen diese Mütter Hilfe und Anleitung. Barbara Heine, eine der Betreuerinnen der Wohngruppe:

    "In den ersten Wochen, wenn sie hier leben, stehen wir wie ein Schatten hinter ihnen rund um die Uhr, weil wir uns erstmal ein Bild verschaffen müssen, wo Hilfe nötig ist. Das kann anfangen von Pflege des Kindes, über Alltagsgestaltung, Alltagsstruktur, Entwicklung, Erziehung, Nahrung, das kann jeden Bereich des Lebens betreffen und ist bei jeder Mutter unterschiedlich."

    Klare Regeln helfen den Müttern, ihren Alltag mit dem Kind zu organisieren. So hat beispielsweise jede Frau regelmäßig Küchendienst.

    Auch hier steht ihnen eine Helferin zur Seite. Am späten Vormittag laufen die ersten Vorbereitungen fürs Mittagessen. Nina schnuppert und will wissen, was heute auf dem Speiseplan steht:

    "Schnittlauchsuppe, ich wette, dass du noch nie Schnittlauchsuppe gegessen hast."

    "Nee, das mag ich nicht.... probier doch einfach mal."

    Nina wirkt zwar aufgeweckt, würde aber mit ihrem kleinen Sohn alleine nicht zurecht kommen. Wie viele Mütter hier hat sie Probleme, mehrere Aufgaben gleichzeitig zu bewältigen. Sie gerät schnell in Stress, wenn beispielsweise ein Kinderarzttermin ansteht und sie gleichzeitig an das Fläschchen, an Windeln für das Kind und die Abfahrtszeiten der Straßenbahn denken muss. Und doch machen die Frauen enorme Fortschritte, so wie die Mutter des kleinen Pierre, der in wenigen Wochen zwei Jahre alt wird.

    "Das wird mit Kaffee und Kuchen gefeiert, und dann kommt die Oma und auch die andere Oma. Ich wollte auch so zwei Kerzen in einem Kuchen und wollte ausprobieren, ob er zwei Kerzen schon auspusten kann."

    Die junge Frau wirkt scheu und schaut beim Sprechen ständig auf den Boden. Ihre Geschichte und die Ursache ihrer geistigen Behinderung sind nicht ganz klar. Fest steht, dass ihre Mutter alkoholabhängig war und dass sie als Kind Gewalt erfahren hat. Jetzt, selber Mutter, ist sie oft unsicher und hat noch wenig Selbstvertrauen. Aber: mit ihrem Kind geht sie sehr liebevoll um:

    "Also ich spiele gerne mit Pierre so Legos, das findet er sehr interessant...auch Playmobil, ja und Auto und Zug, ffff, tschtsch, huhu..."

    Die junge Mutter musste in den vergangenen zwei Jahren viel lernen, um ihrem Sohn gerecht zu werden. Wenn sie akribisch aufzählt, wann Pierre Hunger hat und wann sie das Essen bereithalten muss, und dass für den Notfall immer ein Gläschen bereitsteht, merkt man ihr die Mühe an, mit der sie sich das alles angeeignet hat. Der kräftige und flinke Junge fordert seine Mama, und so ist sie gezwungen, all ihre Kräfte zu mobilisieren.

    "Kleine Kinder fordern ihre Eltern natürlich sehr, und bei geistig Behinderten ist es oft so, dass viele Ressourcen schlummern, die so nicht abgerufen wurden und so Kinder holen alles raus. Und ohne das Kind hätte sie sich sicher nicht so schnell weiterentwickelt."

    Inzwischen sitzen die Frauen mit ihren Kindern beim Mittagstisch und essen wie jeden Tag gemeinsam. Die Mutter des kleinen Pierre wird bald mit dem Vater – auch er ist behindert - in eine eigene Wohnung ziehen. Pierre wird tagsüber in eine Kindestagesstätte gehen und dort gut versorgt sein. Zuhause bekommen die Eltern weiter Unterstützung durch die sozialpädagogische Familienhilfe. Auch die anderen Mütter werden in zwei, drei Jahren so selbstständig sein, dass sie – wenn auch mit Hilfe – mit ihren Kindern zurecht kommen können. Modelle, die sich in den letzten Jahren bewährt haben. Und doch - die Tatsache, dass geistig Behinderte Kinder haben, ist nach wie vor ein Tabu-Thema:

    "Es gibt sehr große Vorbehalte in der Gesellschaft allgemein zu der Thematik Elternschaft und Behinderte. Das merkt man im Alltag, im dienstlichen Alltag, wenn man mit anderen Menschen zu tun hat, dass da ganz große Ablehnung herrscht. Das darf nicht sein."

    Ein solcher Blick auf Menschen mit geistiger Behinderung ist oft geprägt durch Unwissenheit und Missverständnisse. Schwerstbehinderte oder mehrfach Behinderte entwickeln in der Regel keinen Kinderwunsch. Aber viele im kognitiven Denken stark beeinträchtigte Menschen können durchaus ihren Alltag und den ihrer Kinder bewältigen. Solchen Menschen das Recht auf Kinder abzusprechen – so der Freiburger Psychologe und Theologe Joachim Walter – zeuge von schlichter Unkenntnis. Walter leitete 30 Jahre die Diakonie Kork bei Freiburg und engagiert sich für die Gleichstellung Behinderter. In zahlreichen Veröffentlichungen befasste er sich mit dem Thema Sexualität Behinderter und deren Recht auf Elternschaft. Die Entwicklung eines Menschen, so Walter, verlaufe auf drei Ebenen: Im Bereich der kognitiven Fähigkeiten, also der Fähigkeit, Wissen und Kenntnisse zu verarbeiten, auf der sozialen und der psychisch-emotionalen Ebene.

    "Wenn ich mir vorstelle, dass in der Vorstellung vieler Angehöriger und Mitarbeiter im Sozialbereich weit bis in die heutige Zeit, dass geistige Behinderung immer mit der kognitiven Beeinträchtigung verwechselt wurde in dem Sinne, dass man sie mit der Stufe, der entwicklungspsychologischen Stufe eines fünf- bis sechsjährigen Kindes sah, und ein Kind hat doch keine Erwachsenensexualität, und ein Kind kann doch nicht selber Kinder bekommen, das ist unvorstellbar."

    Ein zweites Vorurteil: Kinder von geistig Behinderten oder Menschen mit Lernverzögerungen werden ebenfalls beeinträchtigt geboren. Falsch. Nur knapp ein Drittel der Schädigungen sind genetisch bedingt. Die Mehrzahl der Behinderungen wird später erworben - durch Krankheiten, durch Unfälle oder Schäden bei der Geburt. In den 1980er-Jahren begannen sich die Antworten zu ändern auf die Fragen:

    "Wie sollen behinderte Menschen leben? Welche Rechte haben sie, wie viel Selbstbestimmung muss man ihnen zugestehen?"

    War es bis dahin gang und gäbe, sie in Heimen unterzubringen, entstanden nun neue betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, in denen die Menschen selbstständiger leben konnten. Ihren Ursprung hatten diese Ideen in Skandinavien. Joachim Walter erinnert sich:

    "Wir müssen zurückgehen in die 60er-, 70er-Jahre in Skandinavien wo das Normalisierungsprinzip von Dänemark kommend, sich durchsetzte, auch nach Deutschland in den 80er-Jahren kam und dort der Wechsel von der Fürsorge zur Assistenz über das Stichwort Selbstbestimmung von Bedeutung wurde. In den 90ern dann das neue Betreuungsrecht, dann das Sozialgesetzbuch IX mit Teilhabe und Partizipation, also immer mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung im Hinblick auf ihre Sexualität in den Blick genommen und durchzusetzen und dann in der Konsequenz auch die Überlegung: Ja wenn Sexualität, warum dann nicht auch Kinder."

    Seit der Neufassung des Betreuungsrechts Anfang der 90er-Jahre ist Zwangssterilisation verboten. Damit wurde eine Praxis beendet, die zurückging auf die menschenverachtenden Vorstellungen der Nationalsozialisten. Aber auch in anderen Ländern spukte die Vererbungslehre lange durch die Köpfe. Als Folge wurden überall in der Welt - in den USA, in Japan und in Europa - geistig behinderte Frauen zwangssterilisiert. Diese Praxis dauerte bis in die 70er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Dieses Kapitel gehört zwar der Vergangenheit an, aber – so Joachim Walter – die Missachtung von Menschen mit Behinderung sei in manchen Diskussionen um Kürzungen in öffentlichen Haushalten zu spüren.

    "Das schwillt wieder an, wenn wir die Spardiskussion erleben, wenn wir wieder den Kostenfaktor Behinderung sehen, wenn Landkreise entscheiden, dass das ihnen zu teuer wird, dann kommt wieder sowas auf die schiefe Ebene, die mit dem Stichwort Ballastexistenz damals ja im Nazi-Deutschland war."

    Wie viel darf Humanität kosten? Was muss eine Gesellschaft leisten, die körperlich oder kognitive beeinträchtigte Menschen nicht ausschließen will. Eine Gesellschaft, die den Begriff 'Inklusion' – also Teilhabe - nicht nur als Modebegriff benutzt?

    "Wir haben als Jugendamt die gesetzliche Aufgabe, Eltern zu unterstützen bei der Erziehung ihrer Kinder, und auf diese Unterstützungsleistung haben die Eltern einen Anspruch/ und wir unterscheiden da nicht in Eltern, die es verdient haben oder nicht verdient haben."

    Alle Eltern, ob behindert oder nicht, haben laut Sozialgesetzbuch Paragraf acht im Bedarfsfall diesen Anspruch, sagt Klaus Peter Völlmecke vom Jugendamt Köln. Für eine Mutter, die mit ihrem Kind in dem Projekt "Begleitete Elternschaft" in Köln-Michaelshoven lebt, zahlt das Jugendamt täglich 130 Euro an den Träger. Damit sind die Unterbringung und die Hilfeleistung für Mutter und Kind abgedeckt. Die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie wäre kostengünstiger – dieser Gesichtspunkt sei aber für die Entscheidung des Jugendamts nicht ausschlaggebend, so Klaus-Peter Völlmecke:

    "Die Prüfung von Bedarfssituation von Eltern oder für die Kinder und die Ausgestaltung der Hilfen, geht rein nach inhaltlichen Gesichtspunkten ist die Beibehaltung der Kinder bei den Eltern gerechtfertigt oder nicht Erziehungsfähigkeit der Eltern gegeben oder nicht gegeben, und wenn wir die Auffassung haben, der Verbleib der Kinder ist nicht korrekt oder nicht zum Wohl des Kindes, dann wird eine Unterbringung des Kindes außerhäuslich sichergestellt."

    Wenn eine Mutter so selbstständig ist, dass sie mit dem Kind in einer eigenen Wohnung leben, aber manches im Alltag nicht ohne Hilfe bewältigen kann, erhält sie mehrmals pro Woche, bei Bedarf sogar täglich, Hilfe vom allgemeinen sozialen Dienst. Und doch bleibt die Frage, wie schaffen es Kommunen, die fast alle unter der Knute des Sparzwangs stehen, diese Wohlfahrtsaufgaben zu stemmen? In Köln hat man "überörtliche" Geldquellen erschlossen und finanziert durch einer Art Quersubventionierung die Hilfen zur Erziehung. Trotz Sparzwang bemüht sich diese Kommune, Eltern mit kognitiven Behinderungen zu unterstützen. Deren Recht auf Kinder ist im Grundgesetz gesichert. Joachim Walter:

    "Schon aus Artikel 3 Grundgesetz: 'Niemand darf wegen seiner Behinderung diskriminiert werden'. Jetzt haben wir aktuell seit März 2009 diese UN–Behindertenrechtskonvention, die auch in Deutschland geltendes Recht ist, und dort wird ganz speziell sexuelle Selbstbestimmung unterstrichen und dann in Artikel 23 auf das Recht auf Kinder abgehoben."

    Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht also auch kognitiv behinderten Menschen das Recht auf Elternschaft zu. Aber auch schon vor der Unterzeichnung des UN-Artikels war in Deutschland die Gesetzeslage eindeutig: Behinderte Elternschaft ist rechtlich gesichert. Die Zuständigkeit liegt jedoch bei den jeweiligen Jugend- und Sozialämtern, und dort entscheidet sich, ob ein behindertes Paar bei der Suche nach einem geeignetem Wohnprojekt unterstützt wird und sie entsprechend finanziert. Manche Träger – so zum Beispiel der Dortmunder Verein Mobile Lebenshilfe für Behinderte - bietet im Netz Informationen in "leichter Sprache": So können sich kognitiv Behinderte selber über Angebote informieren.

    Für den kleinen Johannes und seine Mutter Katja, die eine Sprach- und Lernbehinderung hat, gab es in Bayern, wo die beiden zu Hause sind, keine Möglichkeit, zusammenzuleben. Die ersten Wochen waren Mutter und Kind in einem Heim für psychisch Kranke untergebracht. Mit Hilfe eines engagierten Mitarbeiters des zuständigen Jugendamtes fanden sie schließlich einen Platz in einer Wohngruppe in Bonn.

    Seit einem Jahr wohnt Katja mit dem Kleinen in der "Kate", wo 13 Kinder im Alter zwischen 2 und 14 Jahren mit ihren kognitiv behinderten Müttern leben. Manche Väter besuchen ihre Familien, manche Väter leben in einer der Wohnungen mit ihrer Familie zusammen, viele Erzeuger aber sind abwesend, so wie der Freund von Katja, der sie nach der Geburt des Kindes verlassen hat. Obwohl es in Nordrhein-Westfalen mehrere Wohngruppen für begleitete Elternschaft gibt, sind die Wartelisten lang. Auch in Bonn kann nur jede achte Anfrage berücksichtigt werden. Katja fühlt sich dort inzwischen mit ihrem Kleinen wohl:

    "Das Schöne ist, wenn der lachen tut, also quietscht so, und so lachen, das ist das Schönste, wenn er sich so in Babysprache unterhalten tut, ja und wenn er dann Gemüsegläschen essen tut, das versuch ich ihm beizubringen dann noch die Flasche abends, also ich mach das immer so nach Gefühl, nicht so nach der Uhr."

    Noch ist Johannes klein und süß. Er liegt auf der bunten Krabbeldecke und strahlt seine Mama an. Wie wird es aber werden, wenn er in den Kindergarten geht und danach in die Schule? Wird er sprachlich und intellektuell ausreichend gefördert werden? Wird er seine behinderte Mutter ablehnen, wird er sich schämen? Wie vielen Belastungen hält diese Mutter-Kind-Beziehung stand? In der "Kate" in Bonn gibt es Erfahrungen dazu. Zwei Mädchen, 12 und 13 Jahre alt, leben hier und besuchen das Gymnasium. Die Leiterin der Kate, Sigrid Lücke-Haumann:

    "Bei den großen Mädchen stellt man fest, dass die viele Aufgaben übernehmen, die sagen, komm brauchst keine Angst haben, ich mach das mal für dich, ich füll das mal für dich aus. Aber nicht so, dass die Mütter dabei beschämt weggucken, sondern die machen das sehr nett. Und sie sagen auch, das ist mir zu viel, das möchte ich nicht."

    Die zwölfjährige Melanie hat kein Problem damit, eine behinderte Mutter zu haben.

    "Also mir ist das relativ egal, ich akzeptiere meine Mutter einfach so wie sie ist, sie kann ja gar nichts dafür. Lesen kann sie perfekt, nur bei den Hausaufgaben kann sie mir nicht so richtig helfen."

    Melanie ist ein aufgewecktes Mädchen. Sie bringt immer gute Noten nach Hause, obwohl ihre Mutter ihr weder bei den Hausaufgaben noch bei anderen Dingen helfen kann. Das übernimmt die Einrichtung: Eine Kunst- und Sozialpädagogin sowie pensionierte Lehrer fördern die Kinder nachmittags beim Lernen und sind da, wenn sie am Computer Hilfe brauchen. Auch für Kindergartenkinder gibt es eine Fördergruppe, in der Kreativität und Sprache, Regeln und Sozialverhalten gestärkt werden.

    Schätzungsweise mehr als 2000 Kinder leben in Deutschland mit ihren geistig behinderten Müttern oder Vätern. Die meisten in betreuten Wohnprojekten. Dort stehen sie unter ständiger Aufsicht – dabei ist der Kinderwunsch bei diesen Menschen oft gekoppelt an den Wunsch, ein ganz normales Leben zu führen und der Umwelt zu beweisen, dass sie ganz normale Eltern sein können. Der Psychologe Joachim Walther:

    "Ich bestimme selber, dass ich jetzt ein Kind bekomme, und mit diesem Kind öffne ich das Tor der Welt der Normalen und löse mich damit von meinem fremdbestimmenden Elternhaus oder meiner Situation ab, so dass häufig dieser Kinderwunsch psychologisch gesehen auch ein Rebellieren gegen die Fremdbestimmung sein kann."

    In der Öffentlichkeit und auch bei manchen Jugendämtern ist noch nicht angekommen, dass behinderte Eltern keine schlechteren Eltern sind, wenn ihre kognitiven Defizite durch eine sozialpädagogische Begleitung aufgefangen werden. Dies ist für das Kindeswohl unerlässlich - doch in den Einrichtungen sollten Begleitung und Assistenz nicht zur ständigen Kontrolle werden.