
Die Haupteinnahmequelle der beiden großen Kirchen ist die Kirchensteuer – 2024 nahm die katholische Kirche 6,62 Milliarden Euro, die evangelische Kirche 5,97 Milliarden Euro ein. Was weniger bekannt ist: Die beiden christlichen Gemeinschaften können sich jedes Jahr auch auf eine beträchtliche Summe Steuergeld verlassen: Es geht um einige Hundert Millionen Euro.
Diese Zahlungen dürfte es eigentlich schon Jahrzehnte nicht mehr geben. Sie abzuschaffen, ist sogar als Auftrag in der Verfassung verankert. Doch die Politik hat bis heute keine Lösung gefunden. Den letzten Anlauf unternahm die Ampelkoalition, sie scheiterte an den Ländern. Die aktuelle Bundesregierung hat dazu in ihrem Koalitionsvertrag nichts vermerkt. Warum es so schwierig ist, die Staatsleistungen an die Kirchen zu beenden.
Warum der Staat Geld an die Kirchen zahlt
Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten regelmäßig Geld von 14 Bundesländern – nur Hamburg und Bremen sind nicht dabei. Das hat historische Gründe.
Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen auf das Jahr 1803 zurück: In den Napoleonischen Kriegen waren Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation an Frankreich gefallen. Insbesondere Preußen, Bayern und Baden-Württemberg erlitten Gebietsverluste. Dafür verlangten die betroffenen Fürsten eine Entschädigung.
Die Reichsstände lösten das Problem, indem sie sich an dem gigantischen Vermögen der Kirchen bedienten. Ländereien der Kirchen wurden enteignet und den Fürsten zugeschlagen.
Kirchenländereien für die Fürsten
Die Kirchen wiederum hatten viele ihrer Ausgaben bisher über Einnahmen aus den Ländereien beglichen – und verlangten nun ihrerseits Entschädigungen. So entstanden die Staatsleistungen.
Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte dann, dass diese Staatsleistungen abgeschafft und "abgelöst“ werden sollten. Soll heißen: Die Zahlungen werden zwar eingestellt, doch auch hierfür soll es eine Entschädigung geben – eine Ablösesumme.
Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung aus der Weimarer Verfassung. Doch passiert ist seitdem: nichts. Für die beiden großen Kirchen machen die Staatsleistungen zusammen jährlich rund 600 Millionen Euro aus.
Zahlungen einstellen? Nicht so einfach
Damit die Kirchen auf die Staatsleistungen verzichten, muss der Staat ihnen ein lukratives Angebot machen. Verfassungsrechtlich führe an einer Entschädigung der Kirchen kein Weg vorbei, sagen Juristen.
Entscheidend sind unter anderem die Ablösungsmodalitäten. Eine Zahl, die in der Vergangenheit als Ablösesumme im Raum stand: zehn Milliarden Euro oder mehr. Diese Summe würde dem 18,6-fachen der bisherigen jährlichen Zahlungen entsprechen. Diesen Faktor hatte auch ein 2020 von FDP, Grünen und Linken vorgelegter Gesetzentwurf vorgesehen, der aber letztlich scheiterte.
Die 14 betroffenen Bundesländer ließen wenig Verhandlungsbereitschaft erkennen. Zum einen sei die Summe für die Länder auch per Ratenzahlung nicht finanzierbar, zum anderen könnten die Länder auch keinerlei Interesse daran haben, das bewährte gute Verhältnis zu den Kirchen mit Finanzdiskussionen zu belasten, hieß es.
Auch die Ampelregierung kam nicht weiter
Auch die Ampelregierung kam mit einem Versuch, die Staatsleistungen zu beenden, nicht weiter. Zuletzt hatten das Thema die FDP-Politikerin Sandra Bubendorfer-Licht, Lars Castellucci (SPD) und Konstantin von Notz (Grüne) wiederbelebt. "Eine Ablösung der Staatsleistungen liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse beider: von Staat und Kirchen", schrieben sie im September 2025 in einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Eine Ablösung der Staatsleistungen belaste die Länderhaushalte zwar stark, zukünftig würden sie dadurch aber auch um insgesamt mindestens 600 Millionen Euro jährlich entlastet, argumentierten die Autoren. Sie nahmen auch einen Vorschlag der Rechtswissenschaftlerin Diana zu Hohenlohe aus einer Bundestagsanhörung aus dem Jahr 2021 wieder auf.
Demnach könnten Kirchen oder kirchliche Gebäude auf staatlichem Grund sowie Kirchengebäude im Staatseigentum Teil der Verhandlungsmasse sein, Grundstücke und Gebäude den Kirchen übertragen werden. Zugleich könnten die Länder auch Baulasten für Kirchengebäude übernehmen, anstatt eine konkrete Ablösesumme zu zahlen.
Die Kirchen sind verhandlungsbereit
Die Kirchen geben sich offen und konstruktiv. Sie stehen nach wie vor für Gespräche bereit, das haben sie dem Deutschlandfunk bestätigt. Der katholische Kirchenrechtler Thomas Schüller erläutert die Gründe dafür: „Beide Kirchen sind deswegen daran interessiert, weil sie es leid sind, ständig diese politischen Diskussionen zu erleben. Sie stehen sowieso unter Druck: Vertrauenskrise. Und sie möchten, dass es zu einer fairen Lösung kommt.“
Was dann fair ist, wäre Inhalt von Verhandlungen. Vorschläge aus der Vergangenheit sahen vor, dass die Kirchen durch die Ablösung finanziell nicht schlechter gestellt werden. Doch ob sie beispielsweise zehn oder elf Milliarden so investieren können, dass sie weiterhin jährliche Einnahmen haben, die den jetzigen Staatsleistungen entsprächen – das ist umstritten.
Keine konkrete Summe gefordert
Offiziell haben die Kirchen bisher keine konkrete Summe gefordert. Die Rede ist hingegen von einer angemessenen Summe, die es ermöglicht, die kirchliche Arbeit weiterzuführen. Doch die im Raum stehenden zehn oder elf Milliarden könnten der Kirche zu wenig sein.
Die evangelische Prälatin Anne Gidion, die die EKD bei der Bundesregierung vertritt, sagte dem Deutschlandfunk Ende 2024 zu dieser Summe: „Das wäre eine – ungefähr gerechnet – Verschlechterung der Lage um zwei Drittel.“ Das würde bedeuten, dass die Kirchen nach eigenen Berechnungen nicht elf Milliarden Euro, sondern eigentlich 33 Milliarden brauchen, um die Verluste durch das Ende der Staatsleistungen auszugleichen.
Kein politischer Wille zur Lösung des Problems erkennbar
Eine Lösung des Problems steht in den Sternen, denn es wird politisch nicht priorisiert. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD werden weder die Staatsleistungen an die Kirchen noch die Prüfung einer möglichen Ablösung erwähnt. Mehrere Länder haben dem Deutschlandfunk zudem auf Anfrage mitgeteilt, dass das Ende der Staatsleistungen keine Priorität habe und es keinen Handlungsbedarf gebe.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sprach sich sogar kürzlich dafür aus, die Staatsleistungen für die Kirchen zu erhalten. „Ich bin strikt dagegen, die staatlichen Zuwendungen an die Kirchen zu streichen, wie es die AfD fordert“, sagte er dem epd. Der Programmentwurf der AfD zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht die Abschaffung der Staatskirchenleistungen ohne jegliche Entschädigung vor.
Onlinetext: Asmus Heß / Quellen: Deutschlandfunk, Agenturen






