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Kirchenasyl in Bayern
Geistliche wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt vor Gericht

Wem die Kirche in ihren Räumlichkeiten Schutz gewährt, den holt keine staatliche Polizei heraus - so lautet die alte Tradition des über 1.600 Jahre alten Kirchenrechts. In Bayern müssen sich jedoch immer mehr Kleriker dafür vor Gericht verantworten.

Von Tobias Krone | 02.06.2021
Juliana Seelmann, Ordensschwester im Kloster Oberzell, steht in der Klosterkirche St. Michael.
Ordensschwester Juliana Seelmann gewährte im Franziskanerinnnenkloster Zell Geflüchteten Kirchenasyl (picture alliance/dpa | Daniel Karmann)
"Es geht immer um den Menschen und um seine Würde und das ist das Einzige, was wirklich zählt. Und dafür gilt’s immer auch, Dinge auf sich zu nehmen und Wege zu finden und dafür sollte man nicht kriminalisiert werden." Wie eine Kriminelle sieht die Ordensfrau mit dem Kurzhaarschnitt und der pastell-gelben Robe nicht aus – auch wenn sie am Ende dieses Prozesses möglicherweise als verurteilte Straftäterin aus dem Gerichtssaal gehen könnte.
Schwester Juliana Seelmann, 38 Jahre alt, Nonne aus Würzburg, könnte wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt bis zu ein Jahr ins Gefängnis kommen. Immer wieder gewährte sie im Franziskanerinnnenkloster Zell Geflüchteten Kirchenasyl. 2019 waren es zwei Nigerianerinnen, die zum zweiten Mal nach Italien abgeschoben hätten werden sollen. Nach der ersten Abschiebung Richtung Süden sei es den Frauen schlecht ergangen, berichtet Juliana Seelmann. Die nigerianische Mafia in Italien habe beide Frauen dort zur Prostitution gezwungen.
"Die eine hat sich erneut prostituiert, weil sie nicht wusste, wie sie dort über die Runden kommen soll. Die andere hatte in Italien beim zweiten Mal die Diagnose einer HIV-Infektion bekommen, hat auch durch’s Leben auf der Straße keine Möglichkeit zur Behandlung zu bekommen. Beide hatten auch einfach wahnsinnige Angst, sich an Behörden in Italien zu wenden, weil große Angst besteht, dass Verbindungen zur Zuhälterin bestehen und die irgendwie von Zuhältern gefunden worden wären. Also das Szenario wäre gewesen, dass die entweder in der Zwangsprostitution gelandet wären oder in der Obdachlosigkeit – und das ist es, was es aus meiner Sicht zu verhindern gilt."

Neue Vereinbarung mit Bundesamt für Asyl seit 2015

Inzwischen hat die eine der beiden in Deutschland eine Aufenthaltsgestattung, die andere wartet noch auf ihre Anhörung. Zwei Härtefälle, bei denen der Gesetzgeber die Praxis des Kirchenasyls noch durchgehen lässt. Seit 2015 gibt es eine Vereinbarung zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Asyl, Migration und Flucht – und klare Absprachen: Nur noch krasse Härtefälle werden im Kirchenasyl geduldet. Und Geistliche müssen Kirchenasyle sofort melden – und ein umfassendes Dossier über den Asylgrund vorlegen.
An diese Absprachen habe sich Schwester Juliana gehalten, ist auch der Würzburger Bischof überzeugt. Doch die Staatsanwaltschaft findet: Es sei trotzdem Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Offiziell will sie sich nicht äußern.
Der Talar, sozusagen die Dienstkleidung, einer evangelischen Pfarrerin.
Evangelischer Pfarrer in Bayern - Für Kirchenasyl vor Gericht
Mehrere tausend Euro Strafe soll der Pfarrer Ulrich Gampert aus dem Allgäu zahlen, dafür dass er einem afghanischen Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat.
Erst vor einigen Wochen stand ein Ordensmann aus dem Kloster Münsterschwarzach, 30 Kilometer weiter, ebenfalls vor Gericht. Bruder Abraham Sauer wurde allerdings freigesprochen. Sein Münchner Anwalt Franz Bethäuser: "Das Hauptargument war dann der Artikel 4 Grundgesetz zur Gewissensfreiheit, dass der Bruder Abraham sich gestützt hat auf diese Grundgesetz-Norm und dass aus dieser Norm heraus eine Bestrafung nicht möglich ist."
Dass er gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen habe, habe der Mönch gar nicht geleugnet. Doch die Gewissensfreiheit wog bei ihm höher, befand die Amtsrichterin in Kitzingen in ihrem Freispruch. Dieser hat für einiges Aufatmen gesorgt bei Geistlichen in Bayern. Denn Gerichtsprozesse gegen Kleriker mehren sich: Gegen eine 62 Jahre alte Kloster-Äbtissin in Oberfranken läuft ebenfalls ein Strafverfahren. Und bereits vor zwei Jahren stand ein evangelischer Pastor aus dem Allgäu vor Gericht. Dessen Prozess wurde wegen geringer Schuld und gegen Zahlung von 3.000 Euro eingestellt.

Greift die bayerische Justiz das Kirchenasyl an?

Angesichts der Fälle stellt sich die Frage, ob hier die bayerische Justiz das Kirchenasyl angreifen will – eine Institution, die seit 1.600 Jahren besteht? "Naja, es fällt schon auf, dass in den anderen Bundesländern in Deutschland das nicht in dieser Form erfolgt. Und das häuft sich jetzt – ich kann Ihnen natürlich nicht sagen warum sich das in letzter Zeit so häuft, aber es fällt schon etwas auf, dass Bayern hier aus der Reihe tanzt", so der Anwalt. Auch er wundert sich, dass die Justiz gerade in Bayern Geistliche verklagt, ein Bundesland, dessen CSU-Regierung die christlichen Werte hochhält. "Ja, sicher ist es eine etwas skurrile Situation: Im Gerichtssaal hängt ein Kreuz – natürlich. Das ist ja auch nicht schlimm."
Wie die Politik diese Linie bayerischer Staatsanwaltschaften bewertet? Sprecherin in Fluchtfragen der Grünen Landtagsfraktion, Gülseren Demirel kritisiert sie. "Es ist oft keine leichte Entscheidung, weil es eine Gewissensentscheidung ist. Und diese Gewissensentscheidung darf nicht nochmal durch Ermittlung der Staatsanwaltschaft kriminalisiert werden."

"Auch ehrenwertes Engagement muss sich an geltendes Recht halten"

Im Justizministerium, geführt vom CSU-Mann Georg Eisenreich, antwortet man nur schriftlich auf die Interviewanfrage: "Das Kirchenasyl ist Ausdruck des humanitären Engagements der Kirchen für geflüchtete Menschen. Aber auch ein von ehrenwerten Motiven getragenes Engagement muss sich in einem Rechtsstaat an das geltende Recht halten."
Aktive CSU-Abgeordnete aus der Region Unterfranken haben auf die Anfrage des Deutschlandfunks nicht reagiert. Einzig die ehemalige CSU-Sozialministerin und Landtagspräsidentin außer Dienst Barbara Stamm ruft zurück. Sie habe regelmäßigen Kontakt mit den Franziskanerinnen aus Zell und kenne auch den Fall der beiden Nigerianerinnen. Stamm tut sich schwer mit einer klaren Bewertung, denn für sie stehe fest:
"Recht ist verletzt worden. Nun steht das Gerichtsverfahren an und das muss man erst abwarten. Aber ich würde mir sehr wünschen, wenn wir gerade bei Frauen etwas näher hinschauen würden. Es gibt nichts Schlimmeres als solche Leidenswege."