
Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden und ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Nach Ansicht der Richter muss der Kläger aus dem Landkreis Kelheim das viertelstündliche Läuten zwischen 6 und 22 Uhr dulden. Zudem sei der Anwohner erst vor wenigen Jahren in die Nähe der Kirche gezogen, im Bewusstsein, dass sie dort bereits seit 125 Jahren stehe, begründete das Gericht seine Entscheidung.
(Az. 4 U 2356/23)
Diese Nachricht wurde am 07.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.