Lippstadt
Kirchliche Vorgaben gegen weltliches Arbeitsrecht: Arzt klagt gegen Abtreibungsverbot an Klinik

Vor dem Arbeitsgericht Hamm startet heute ein bundesweit beachteter Prozess, bei dem kirchliche Vorgaben auf weltliches Arbeitsrecht treffen. Verhandelt wird die Klage des Chefarztes und Gynäkologen Joachim Volz gegen zwei Weisungen seines Arbeitgebers, des christlichen Krankenhauses Klinikum Lippstadt.

    Porträt des Gynäkologen Joachim Volz vor dem Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus.
    Nach der Fusion zweier Krankenhäuser darf der Gynäkloge gemäß einer neuen Dienstanweisung des katholischen Trägers keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Dagegen wendet sich der langjährige Chefarzt mit einer Klage. (picture alliance / dpa / Bernd Thissen)
    Denen zufolge sind ihm Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis nur in äußersten Ausnahmefällen gestattet.
    Hintergrund ist die Fusion einer evangelischen mit zwei katholischen Kliniken. Die evangelische, Volz‘ ursprünglicher Arbeitgeber, hatte ihm Abtreibungen, etwa bei schweren genetischen Schäden, noch erlaubt. Der neue Gesellschaftsvertrag schließt das nun aus. Das sei durch das verfassungsrechtlich garantierte Sonderrecht der Kirchen gedeckt, argumentiert das Klinikum.
    Parallel zum Prozessauftakt wurde eine Solidaritätskundgebung für Volz angemeldet. Eine Online-Petition, die der Mediziner gestartet hatte, fand bislang über 220.000 Unterstützer.
    [AZ: 2CA 182/24]
    Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.