Lippstadt
Kirchliche Vorgaben gegen weltliches Arbeitsrecht: Arzt klagt gegen Abtreibungsverbot an Klinik

Vor dem Prozess zum Abtreibungsverbot im Lippstädter Klinikum haben Hunderte Menschen zusammen mit dem klagenden Chefarzt Joachim Volz demonstriert.

    Porträt des Gynäkologen Joachim Volz vor dem Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus.
    Nach der Fusion zweier Krankenhäuser darf der Gynäkloge gemäß einer neuen Dienstanweisung des katholischen Trägers keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Dagegen wendet sich der langjährige Chefarzt mit einer Klage. (picture alliance / dpa / Bernd Thissen)
    Mit Transparenten wie "Meine Hilfe ist keine Sünde - Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!" zogen sie durch die Straßen. Eine Online-Petition, die der Mediziner gestartet hatte, fand bislang über 220.000 Unterstützer.
    In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamm treffen kirchliche Vorgaben auf weltliches Arbeitsrecht. Volz klagt gegen Weisungen seines Arbeitgebers, des christlichen Krankenhauses Klinikum Lippstadt. Denen zufolge sind ihm Abtreibungen sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis nur in Ausnahmefällen gestattet. - Hintergrund ist die Fusion einer evangelischen mit zwei katholischen Kliniken. Die evangelische, Volz‘ ursprünglicher Arbeitgeber, hatte ihm Abtreibungen, etwa bei schweren genetischen Schäden, noch erlaubt. Der neue Gesellschaftsvertrag schließt das aus. Das sei durch das verfassungsrechtlich garantierte Sonderrecht der Kirchen gedeckt, argumentiert das Klinikum.
    Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.