
Zu diesem Schluss kommt er in einer Analyse im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands "Haus und Grund". Der Verfassungsrechtler beklagt, dass die festgelegten Bodenrichtwerte nicht vergleichbar seien. So habe etwa die begehrte Wohnlage Wannsee in Berlin einen niedrigeren Richtwert erhalten als die weniger attraktive Lage Neukölln. Die Verbände wollen nun in mehreren Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer reformiert werden. Das neue Modell soll ab 2025 greifen.
Diese Nachricht wurde am 17.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.