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Kirschdessert ohne Kirschen

Ob Kirschdesserts, die nicht eine Kirsche enthalten; Putenwurst, die zur Hälfte aus Schweinefleisch besteht. All das ist völlig legal. Nur im Kleingedruckten auf der Rückseite offenbaren solche Mogelpackungen ihre wahren Inhalte. Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz.

Von Sven Kästner | 02.09.2012
    Das Etikett der Limonadenflasche lässt eigentlich kaum Raum für Zweifel: In Großbuchstaben prangt das Wort "Apfel" auf der Vorderseite, daneben ist das Obst leuchtend grün abgebildet. Erst beim Blick auf die kleingedruckte Zutatenliste auf der Rückseite wird klar, dass in dem Getränk nur Aroma, aber keine Spur von Äpfeln enthalten ist.

    Erfrischungsgetränke sollten nur dann mit Fruchtabbildungen werben, wenn die gezeigte Frucht in Form von Fruchtsaft, -mark oder -extrakt enthalten ist.

    Empfiehlt die Redaktion der Website "lebensmittelklarheit.de". An das betont sachlich gehaltene Portal der Verbraucherzentralen hat sich ein Konsument gewandt, weil er sich von der Limonadenwerbung getäuscht fühlte. Die Verbraucherschützer baten den Hersteller um eine Stellungnahme. Die Firma wies den Vorwurf zurück, eine Mogelpackung anzubieten. Ihre Antwort ist auch auf der Homepage veröffentlicht.

    Wir möchten zum Ausdruck bringen, dass die Aufmachung unseres Produktes allen aktuellen lebensmittelrechtlichen Anforderungen entspricht.

    Im Sommer 2011 startete "lebensmittelklarheit.de". Aus diesem Anlass beschrieb Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner die Lage auf dem einheimischen Lebensmittelmarkt so:

    "Über 200.000 unterschiedliche Lebensmittel sind in deutschen Regalen. Und es sind mehr als 10.000 Produkte, die Jahr für Jahr neu auf den Markt kommen. Es wird dabei immer Grauzonen geben, die nur schwer, auch gesetzlich, allein zu regeln sind."

    Heute, ein Jahr später, haben sich auf dem Portal der Verbraucherzentralen mehr als 5.600 Kunden beschwert. Sie fühlten sich von der Werbung oder der Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen betrogen. Gut 230 Mogelpackungen sind auf der Website mittlerweile veröffentlicht. Die CSU-Politikerin Aigner spricht von einem Erfolg.

    Dass viele Verbraucher den Angaben auf den Etiketten misstrauen, ist wissenschaftlich belegt. Im Auftrag des Bundesverbandes hat die Unternehmensberatung "Agrifood Consulting GmbH" - eine Gründung von Wissenschaftlern der Universität Göttingen - dazu eine Studie verfasst. Die Forscher befragten 750 repräsentativ ausgewählte Testpersonen zur Kennzeichnung verschiedener Speisen. Autorin Anke Zühlsdorf:

    "Insgesamt muss man schon sagen, dass die Verbraucher sich in hohem Maße getäuscht fühlen. Die Werte bei den vorgelegten Produktbeispielen, die schwanken in der Größenordnung zwischen knapp ja 40 Prozent und über 70 Prozent."

    Bei mehr als zwei Dritteln der Probanden weckten einige der Etiketten also Erwartungen, die das Produkt selbst nicht einlösen konnte.

    "Eine der Hypothesen im Vorfeld, die so immer diskutiert wurde, war, dass sich immer nur die Verbraucher getäuscht fühlen, die eine besonders kritische Grundeinstellung gegenüber Werbung haben. Und das konnte sich nicht bewahrheiten. Also, das geht durchweg durch alle Verbrauchergruppen."

    Auch der Lebensmittelindustrie ist dieses Misstrauen bekannt. Die Bundesvereinigung der Ernährungswirtschaft (BVE) hat 2011 unter dem Titel "Lebensmittelqualität im Verbraucherfokus" eine umfangreiche Studie bei der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Auftrag gegeben. 30.000 Menschen wurden befragt. Davon stimmten 81 Prozent folgender Aussage zu:

    "Es ist für die Verbraucher schwierig, die Qualität von Lebensmitteln richtig beurteilen zu können."

    Und auf die Frage:

    Wem vertrauen Sie wie stark, wenn es um die Qualität von Lebensmitteln geht?

    Nannten nur 18 Prozent der Konsumenten die Hersteller. Den größten Bonus dagegen haben Stiftung Warentest oder Ökotest, die 70 Prozent der Befragten als vertrauenswürdig einstuften. Offenbar hat die Nahrungsmittelbranche ein Glaubwürdigkeitsproblem. Deren Lobbyverbände sehen dies allerdings anders. Matthias Horst ist sowohl Hauptgeschäftsführer der BVE wie auch des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) in Berlin.

    "Was die Verbraucher wünschen, das wissen unsere Unternehmen, weil sie in sehr regem Kontakt und Austausch mit dem Verbraucher stehen. Also die haben Tausende Anfragen, Verbraucheranfragen pro Jahr. Und da gibt es im Grunde genommen keine Beschwerden über irgendwelche Irreführungen. Das gibt es grundsätzlich nicht. In ganz, ganz seltenen Fällen wird etwas nachgefragt."

    Die Fragen der Konsumenten landen stattdessen zum Beispiel bei "lebensmittelklarheit.de", dem Portal der Verbraucherzentralen. Janina Löbel ist die Koordinatorin des Projektes beim Verbraucherzentrale-Bundesverband in Berlin und kennt nach einem Jahr Laufzeit die Wünsche des Konsumenten.

    "Er erwartet eigentlich Wahrheit. Es muss stimmig sein. Das, was vorne auf der Verpackung aufgemalt und aufgezeichnet dargestellt, beworben ist, das soll dann bitte auch drin sein."

    Das Problem für die Kunden ist, dass Etiketten oft so mehrdeutig gestaltet sind, dass sie nicht gegen Lebensmittel- und Wettbewerbsgesetze verstoßen. Eine Anzeige bei den Behörden bringt damit wenig.

    "Alle Produkte, die wir im Internet darstellen, sind rechtlich vollkommen korrekt gekennzeichnet. Und das sagen wir auch immer. Das ist etwas, was auch gar nicht zur Debatte steht. Sondern uns geht es darum, einen Graubereich zu beleuchten. Der Verbraucher empfindet das subjektiv als Täuschung. Die Wirtschaft sagt, sie kennzeichnet völlig legal. Und dazwischen gibt es einen Bereich, den müssen wir erst mal beleuchten."

    Ob Kirschdesserts, die nicht eine Kirsche enthalten; Putenwurst, die zur Hälfte aus Schweinefleisch besteht; Alpenmilch, die in Wahrheit von Kühen aus dem Flachland kommt oder Joghurts mit angeblich gesundheitsfördernder Wirkung – all das ist also völlig legal. Nur im Kleingedruckten auf der Rückseite offenbaren solche Mogelpackungen ihre wahren Inhalte.

    Die beiden Redakteure von "lebensmittelklarheit.de" sitzen bei der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt am Main. Sie prüfen die eingehenden Beschwerden, bitten die Hersteller um Stellungnahmen und veröffentlichen beides dann auf der Website. Projektleiter Hartmut König fasst die größten Ärgernisse zusammen.

    "Es geht tatsächlich um Zutaten. Dem Verbraucher soll vermittelt werden, dass möglichst frische Zutaten verwendet werden. Oder dass bestimmte Zutaten, die nur den Geschmack aufbessern, nicht enthalten sind."

    Rindfleischsuppe aus der Tüte zum Beispiel. Ein von den Verbraucherschützern kritisiertes Produkt besteht zu drei Vierteln aus Nudeln, enthält aber gar kein Rindfleisch.

    "Ein zweiter Bereich sind bestimmte Fruchtdarstellungen oder Zutatendarstellungen auf der Vorderseite. Mit schönen, großen, farbigen Bildern. Schaut man dann aber tatsächlich in die Zutatenliste, findet man diese Nuss, diese Früchte nur in geringsten Mengen oder gar nicht, sondern nur als Aromastoff."

    Joghurts oder Fruchtsäfte mit angeblich exotischen Obstsorten fallen hier besonders auf. Die Verbraucherschützer listen aber auch eine Wurst auf, die auf dem vorderen Etikett als "Kalbsleber-Pâté mit Sommertrüffeln" angepriesen wird. Tatsächlich besteht sie vorwiegend aus Schweinefleisch und Speck; nur zwei Prozent der Mixtur sind Kalbsleber, sogar nur 0,5 Prozent Sommertrüffel.

    "Es gibt auch noch den Punkt der Ortsbezeichnung oder der regionalen Herkunft. Das ist nicht definiert. So gibt es zum Beispiel den Schwarzwälder Schinken. Viele Verbraucher glauben, dass dort auch der Schinken aus dem Schwarzwald kommt. Das muss aber überhaupt nicht der Fall sein."

    Die generellen Regeln für die Nahrungsmittelproduzenten sind im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch festgelegt. Unter Paragraf 11 findet sich auch ein grundsätzliches Täuschungsverbot.

    Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

    "Nur der Punkt ist: Was ist Täuschung und Irreführung? Das sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Und die Anbieter bewegen sich eben da in einem Graubereich und nutzen natürlich alle Lücken aus. Das muss man ganz deutlich sagen."

    Kritisiert Verbraucherschützer König. Außerdem gilt die "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln". Sie schreibt vor, dass jedes verpackte Lebensmittel eine eindeutige Verkehrsbezeichnung tragen muss. Diese soll genau beschreiben, was sich in der Packung befindet. Unter Paragraf 4 heißt es unter anderem:

    Hersteller- oder Handelsmarken oder Fantasienamen können die Verkehrsbezeichnung nicht ersetzen.

    Hartmut König sieht auch hier einen Knackpunkt.

    "Diese sogenannte Verkehrsbezeichnung muss leider nicht auf der Vorderseite sein. Das ist eben oftmals auf der Rückseite bei der Zutatenliste sehr klein, sehr undeutlich. Und auf der Vorderseite findet man eher nur Werbeaussagen oder eben eine Fantasiebezeichnung des Anbieters."

    Viele wichtige Details im Nahrungsmittelbereich legt ein Gremium fest, das in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist: die Deutsche Lebensmittelbuchkommission. Sie trifft sich in unregelmäßigen Abständen und beschließt, welche Hauptzutaten die Hersteller für bestimmte Speisen verwenden dürfen. In den Leitsätzen für Fisch etwa wird definiert:

    Happen, Häppchen oder Bissen sind mundgerechte Teile von Filets oder von entgräteten, ausgenommenen Fischen.

    Die 32 Mitglieder dieser Kommission werden für fünf Jahre vom Bundesverbraucherschutzministerium berufen. Das Wirtschaftsministerium muss zustimmen. Sechs Vertreter entsenden die Verbraucherzentralen, die amtierende Vorsitzende ist Mitarbeiterin der Stiftung Warentest. Die restlichen Mitglieder kommen in gleicher Zahl aus der Nahrungsgüterwirtschaft, aus Lebensmittelbehörden und der Wissenschaft. Neben den Wirtschaftsverbänden sind auch zwei Branchenriesen direkt im Gremium vertreten: die deutsche Unilever GmbH, die von Langnese-Eis bis zu Knorr-Tütensuppen fast die gesamte Marktbreite abdeckt, sowie der Tiefkühlanbieter bofrost.

    "Die deutsche Lebensmittelbuchkommission ist wirklich ein Unikat. Das hat eine ganze Zeit gedauert, bis wir entdeckt haben, dass es die überhaupt gibt. Das wissen die Verbraucher ja zum Teil gar nicht, dass die dann festlegen dürfen, dass eine Kalbsleberwurst, die Schweinefleisch enthält, Kalbsleberwurst heißen darf."

    Thilo Bode gehört zu den lautesten Kritikern der Lebensmittelindustrie. Vor zehn Jahren hat er die unabhängige Verbraucherorganisation Foodwatch gegründet. Seither stehen die Hersteller unter scharfer Beobachtung des Vereins, der schon einige Kampagnen gegen Missstände in der Branche gestartet hat. Manche mit Erfolg: Ein französischer Lebensmittelkonzern verzichtete beispielsweise darauf, damit zu werben, dass sein Joghurt gegen Verdauungsprobleme helfe. Bode beanstandet, dass die Lebensmittelbuchkommission im Geheimen tagt und selbst darüber verfügen kann, ob sie ihre Entscheidungen veröffentlicht. Laut Geschäftsordnung haben alle Mitglieder Stillschweigen zu wahren.

    "Das ist für uns ein ganz unmöglicher Zustand. Der ist nach den Gutachten, die wir haben, auch demokratisch gar nicht legitimiert. Denn es handelt sich ja um Normensetzung, Gesetzgebung. Die muss immer transparent und öffentlich sein. Deshalb lehnen wir das ab und lehnen die Kommission in dieser Form auch ab."

    Auch die Machtverhältnisse in dem Gremium hält Bode für untragbar.

    "Dort können die in der Minderzahl vertretenen Verbrauchervertreter in Form der öffentlichen Verbraucherzentralen nichts ausrichten. Denn sie können gegen die Industrie keinen Beschluss durchsetzen."

    Foodwatch war der Vorreiter in Sachen Transparenz auf dem Lebensmittelmarkt. Die Organisation lieferte auch das Vorbild für "lebensmittelklarheit.de". Schon seit 2007 ist das Foodwatch-Portal "abgespeist.de" online. Hier wird ein frecherer Ton gepflegt, was sich bereits im Slogan der Homepage "Denn Etiketten lügen wie gedruckt" erkennen lässt. Auf dem Portal können Verbraucher jedes Jahr auch über die dreisteste Werbelüge der Lebensmittelbranche abstimmen.

    Zum "Goldenen Windbeutel 2012" wurde ein löslicher Früchtetee gekürt, den der Hersteller speziell für Kleinkinder ab zwölf Monaten anpreist. Foodwatch aber errechnete anhand der Zutatenliste 2,5 Stück Würfelzucker pro 0,2-Liter-Tasse - für Kleinkinder also viel zu süß. Mit der Folge, dass der Anbieter mittlerweile angekündigt hat, den Zucker ab Ende des Jahres ganz aus den Teedosen mit dem leuchtend-bunten Früchteaufdruck zu verbannen.

    "Im Grunde kann man sagen, dass die Täuschung allgegenwärtig ist. Sie reicht von normal bis besonders dreist. Denn die Produktinformationen, die der Verbraucher bekommt - und das geht ja schon mit der Schriftgröße los, die kaum zu entziffern ist – sind nicht so, dass der Verbraucher schnell die Qualität von Produkten vergleichen kann. Und darum geht es. Es geht nicht nur darum, zu erfassen, was jetzt ein einzelnes Produkt bedeutet, welche Qualität es hat. Sondern man muss beim Einkaufen auch schnell vergleichen können."

    Auch Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen schätzt Etikettenschwindel als weit verbreitetes Problem in der Lebensmittelbranche ein. Als Grund sieht er vor allem den harten Wettbewerb der Hersteller auf dem gesättigten deutschen Markt.

    "Aber auch zum Beispiel die Weiterentwicklung der Lebensmitteltechnik ist ein großes Feld der Täuschung. Weil ich nämlich Lebensmittel beliebig verändern kann inzwischen. Es sieht aus wie Käse oder es sieht aus wie Schinken. Aber das Produkt ist inzwischen so verändert, hat einen ganz anderen Herstellungsweg, dass es das nicht mehr ist. Und auch immer mehr Lebensmittel werden ja auch be- und verarbeitet. Ist auch eine Folge der verschärften Konkurrenz."

    Für die Verbraucher heißt das: Anhand der Verpackung oder der Etiketten lässt sich die Qualität von Lebensmitteln immer schwerer beurteilen. Zumal oft auch ein Blick auf die Zutatenliste nicht weiterhilft. Dort verbergen sich chemische Zusatzstoffe häufig hinter Fachbegriffen wie "E 214" für den Konservierungsstoff Paraben. Unpopuläre Zutaten werden gerne auch getarnt hinter neuen Bezeichnungen. So prangt auf der Vorderseite vieler Fertiggerichte der auffällige Aufdruck "Ohne Geschmacksverstärker". In der Zutatenliste findet sich dann nicht mehr der klassische Geschmacksverstärker Glutamat, den viele Verbraucher für unverträglich halten. Stattdessen wird Hefeextrakt aufgelistet, das ebenfalls Glutamat enthält, was für den Verbrauchter allerdings nicht erkennbar ist.

    Um eine Auswahl zu treffen, bleibt dem ratlosen Einkäufer vor dem Supermarktregal oft nur noch der Preisvergleich. Anke Zühlsdorf von der "Agrifood Consulting GmbH" hat auch diese Entwicklung in einer Studie untersucht.

    "Das hat dann aufseiten der Hersteller die Konsequenz, dass die Leistungsstärkeren, die tatsächlich eine höhere Qualität im Produkt haben, die es aber nicht schaffen, das dem Verbraucher deutlich zu machen, weil vielleicht eben Trittbrettfahrer im Markt sind, dass die entweder aus dem Markt ausscheiden müssen oder in der Tat ihre Qualität auch wieder ins Negative anpassen müssen."

    Auch die Politik nimmt mittlerweile zur Kenntnis, dass eine Abwärtsspirale bei der Qualität droht. Das Verbraucherschutzministerium etwa fördert auch deshalb das Projekt "lebensmittelklarheit.de" bis Ende 2012 mit einer Million Euro. Ein Teil des Geldes soll in eine wissenschaftliche Untersuchung der Verbraucherbeschwerden fließen. Außerdem kündigte Ministerin Aigner an, mit der Lebensmittelindustrie über einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Nahrungsmittelkennzeichnung zu verhandeln. Die Opposition im Bundestag hält davon jedoch nichts.

    "Die Idee freiwilliger Selbstverpflichtungen in einem Markt mit derartig vielen Wettbewerbern und dem noch nie richtigen Funktionieren freiwilliger Selbstverpflichtungen ist natürlich völliger Humbug. Da muss Frau Aigner sich schon mal trauen, auch in den eigenen Reihen, und gesetzliche Regeln durchkämpfen."

    Ulrich Kelber ist in der SPD-Bundestagsfraktion zuständig für Verbraucherschutz. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende denkt auch an Veränderungen in der Lebensmittelbuchkommission. Dort will er die Interessen der Kunden stärken und mehr Verbraucherschützer als bisher in das Gremium schicken.

    "Es macht immer Sinn, mit allen Betroffenen zu sprechen. Allerdings kann es nicht sein, dass die Seite der Unternehmen sinnvolle Regelungen unterbinden kann. Und von daher: Wir sollten die Zusammensetzung verändern, die Ergebnisse und die Themen müssen öffentlich werden."

    Außerdem schlagen die Sozialdemokraten strengere staatliche Regeln für die Kennzeichnung vor. Und sie wollen Nichtregierungsorganisationen aus Steuergeld unterstützen, damit diese Produkte kontrollieren können – etwa mit Angeboten wie "lebensmittelklarheit.de" oder "abgespeist.de". Auch die Grünen wollen den Etikettenschwindel mit strengeren Gesetzen eindämmen. Deren verbraucherpolitische Sprecherin Nicole Maisch schränkt aber ein:

    "Das kann man nicht auf NGOs delegieren. Die Verbraucherzentralen machen eine tolle Arbeit mit "lebensmittelklarheit.de". Aber es ist eben kein Ersatz für politisches Handeln. Das Zentrale ist die Forderung nach der Lebensmittelampel, damit man klar erkennt: Ist das jetzt eine fettige Süßigkeit oder ein gesundes Produkt."

    Diese farbliche Kennzeichnung wollen die Grünen ebenso wie die Linkspartei und Teile der SPD schon seit Jahren erreichen. Auch nach den Vorstellungen von Verbraucherschutzorganisationen soll der Gehalt an bestimmen Nährstoffen je 100 Gramm auf einen Blick erkennbar sein. Zum Beispiel würde ein roter Punkt für Fett einen hohen Anteil signalisieren, gelb für Zucker eine mittlere oder grün für Salz eine niedrige Menge.

    Doch so schnell wird die Lebensmittelampel nicht kommen – und das nicht nur, weil der Branchenverband BLL dagegen ist. Auch das EU-Parlament hatte die europaweite Einführung 2010 abgelehnt. Stattdessen legt die Ende vergangenen Jahres inkraft getretene Lebensmittelverordnung der EU die Standards fest. Danach müssen die Nährwertangaben je 100 Gramm oder 100 Milliliter nur in einer Tabelle angegeben werden, die auch weiterhin auf der Rückseite der Verpackung stehen darf. Noch gelten Übergangsfristen für die Industrie. Pflicht wird die neue Kennzeichnung erst 2016.

    Die großen Hersteller betreiben über ihre Verbände eine wirkungsvolle Lobbyarbeit in Berlin und Brüssel – das sehen auch Kritiker wie Thilo Bode so. Der Foodwatch-Geschäftsführer erwartet trotzdem, dass langfristig der politische Druck auf die Industrie steigen wird. Er ist und bleibt der Meinung, dass ehrliche Etiketten Pflicht werden müssen.

    "Ich glaube angesichts der Probleme der Fehlernährung, die wir haben, und der damit verbundenen Kosten für das Gesundheitswesen von ungefähr 70 Milliarden Euro pro Jahr, wird die Politik sich dieses Themas annehmen müssen. Vor allem, weil ja auch die überwiegende Mehrheit der Verbraucher für so ein System ist. Es ist ja erstaunlich, dass Nahrungsmittelpolitik ein Politikfeld ist, wo die Politik konstant gegen den Mehrheitswillen der Verbraucher entscheidet. Sozusagen der Industrie mehr Stimme gibt. Das dürfte eigentlich gar nicht sein."