Donnerstag, 28. März 2024

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Klage am EuGH
Streitfrage um Blutspende-Verbot bleibt offen

Der Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten Alternativen zu dieser Maßnahme gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein.

29.04.2015
    Erythrozytenkonzentrat, auch Blutkonserven genannt, liegen am 14.08.2014 in einem Kühlraum der Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz DRK in Cottbus
    in Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer könne gerechtfertigt sein, erklärten die Richter. (dpa / Patrick Pleul)
    Voraussetzung für einen Ausschluss ist ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/13). Homosexuelle Männer dürfen in Deutschland und anderen Staaten kein Blut spenden, als Grund dafür gilt ein erhöhtes HIV-Risiko. Der Europäische Gerichtshof stellt diese Regelung nicht grundsätzlich in Frage - fordert aber eine bessere Prüfung der Alternativen. Die Richter verwiesen den weiterhin strittigen Fall daher zurück an das zuständige Verwaltungsgericht im französischen Straßburg.
    Konkret geht es zwar um einen französischen Fall, doch auch in Deutschland sind Männer, die mit Männern Sex haben, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Ein Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer könne gerechtfertigt sein, erklärten die Richter. Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen.
    Gruppe mit erhöhtem Risiko?
    Zudem müssen die französischen Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen prüfen. Nach Daten der Pariser Regierung aus den Jahren 2003 bis 2008 waren homosexuelle Männer die am stärksten von HIV-Neuinfektionen betroffene Gruppe. Die Ansteckungsrate war demnach 200 Mal höher als in der heterosexuellen Bevölkerung des Landes. Das Straßburger Gericht muss klären, ob diese Daten belastbar und weiterhin relevant sind.
    Auch in Deutschland gelten Männer, die mit Männern Sex haben, als Gruppe mit erhöhtem Risiko: Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 drei Viertel der ungefähr 3.200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Sie sind daher neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten von der Blutspende ausgeschlossen. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.
    Beck fordert Lockerung
    Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck hatte vor dem Urteil eine Lockerung des generellen Ausschlusses homosexueller Männer von der Blutspende gefordert. "Es ist richtig, bei Blutprodukten und Bluttransfusionen keine Kompromisse bei der Sicherheit zu machen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Aber Sicherheit heiße auch, dass man Risiken rational benennen und an ihnen und nicht an Vorurteilen die Vorsichtsmaßnahmen ausrichten müsse.
    (nch/dk)