
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte seine Klage gegen das Bundesarchiv ab. Er habe keinen Anspruch darauf, dass die Informationen auf Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetzes heraus gegeben werden. Neben Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen Journalisten, Historiker und Behörden Einblick nehmen. Dabei wird zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse abgewogen. Der Sachbuchautor wollte die Unterlagen für ein Buch, dass sich mit dem Zusammenspiel von DDR-Institutionen befasst.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
