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Klage gegen den "freiwilligen" Zwangsumtausch

Anleger mit griechischen Staatsanleihen, die im Frühjahr durch den Schuldenschnitt Verluste gemacht haben, sollten das Land auf Schadenersatz verklagen – so lautet die Empfehlung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Die DSW stellte ihre vor.

Von Dieter Nürnberger |
    Der Schuldenschnitt Griechenlands im Frühjahr dieses Jahres bedeutete auch für Kleinanleger erhebliche Verluste. Nach einer ersten Erhebung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz immerhin knapp 80 Prozent im Durchschnitt für all jene, die griechische Staatsanleihen gekauft hatten. Die Regierung in Athen zwang damals die Anleger ihre alten Anleihen in neue mit deutlich niedrigeren und längeren Laufzeiten zu tauschen.

    Eine Schadenersatzklage komme für all jene in Frage, die dem Zwangsumtausch ihrer Anleihen nicht zugestimmt haben, sagt die DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer, der nun eine Klagewelle gegen Griechenland erwartet.

    "Wir konzentrieren uns aktuell auf ein recht einfaches Modell, nämlich Schadenersatzklagen gegen den Staat Griechenland. Die sowohl von Privatanlegern als auch von institutionellen Anlegern in Deutschland eingereicht werden können."

    Ein Verfahren in Deutschland sei der direkteste und kostengünstigste Weg, sagt Hechtfischer. Die DSW hat deshalb die Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen gegründet, hier hätten sich bereits rund 4.000 Anleger registrieren lassen – das Ziel: Die Klagen der Betroffenen zu bündeln und kollektiv zu vertreten. Jeder vom Schuldenschnitt Geschädigte, der einen Schadenersatz anstrebe, müsse aber klagen, so die DSW. Durch dieses Verfahren könnten die Geschädigten rund 80 Prozent der Anwaltskosten sparen.

    Vor allem gegen die Bedingungen des Schuldenschnitts müsse vorgegangen werden, so die Schutzvereinigung. Die griechische Regierung habe damit gegen das Völker- und Europarecht verstoßen. Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

    "Die Privatanleger hatten also keine Chance dieser Entscheidung zu widersprechen. Dabei waren sie weder an den Verhandlungen beteiligt, noch hat Griechenland ihnen gegenüber je offiziell die Zahlungsunfähigkeit erklärt. Hier wurde auf dem Altar der Euro-Rettung diese Rechtssicherheit der Anleger geopfert. Und am Ende natürlich auch ihr Geld – darum ging es ja. "

    Natürlich weiß auch die Schutzvereinigung, dass einzelne Anleger die Griechenland-Krise nutzen wollten, um hochspekulative Anlageerfolge zu erzielen. Aber:

    "Es geht darum, Langfristanleger zu ihrem Recht zu verhelfen. Anleger, die sich Griechenland-Anleihen als vermeintlich gute und rentierliche Anlage mit überschaubarem Risiko in ihr Depot gelegt hatten."

    Mit einer ersten Verhandlung der Klagen könne aber erst in drei bis sechs Monaten gerechnet werden, so die DSW. Und sie fügt hinzu: Solange Griechenland in der EU sei, könne es sich nicht leisten, rechtskräftige Urteile zu ignorieren.