
Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass Italien die libysche Küstenwache unrechtmäßig mit dem Zurückholen der in Seenot geratenen Migranten beauftragt hat. In dem Fall geht es um etwa 150 Menschen, die sich 2017 in einem Schlauchboot auf den Weg von Libyen nach Europa gemacht hatten. Die Rettungsaktion sei zwar zunächst über die italienische Leitstelle in Rom koordiniert worden. Das libysche Schiff, dass als erstes vor Ort gewesen sei, habe dann aber autonom gehandelt und sei nicht unter italienischer Kontrolle gestanden, erklärten die Richter. Bei dem Vorfall starben viele Menschen, 45 Überlebende wurden zurück nach Libyen gebracht.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.