
Die Klauseln verstießen gegen die Urheberpersönlichkeitsrechte der Betroffenen und seien daher unzulässig, teilte der DJV mit. Der Zeitungsverlag macht die Zusammenarbeit mit freien Journalisten den Angaben zufolge davon abhängig, dass sie ihm die Rechte an ihren Texten für KI-Training und KI-Anwendung übertragen. Ein Mitspracherecht für die Freien gebe es nicht. DJV und Verdi sehen hier ein klares Machtgefälle zwischen Verlag und freien Journalisten. Die beim Landgericht München eingereichte Klage soll nun klären, welche korrekten Vertragsgrundlagen für den Journalismus in Zusammenarbeit von freien Mitarbeitern und Verlagen bestehen können.
Diese Nachricht wurde am 16.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.