
Die CAS-Panels entschieden, dass die FIS-Satzung politischen Neutralitäts- und Anti-Diskriminierungsgrundsätzen verpflichtet sei. Das Fis-Verbot stelle eine unzulässige pauschale Ausschlussregelung nach Nationalität dar. Weitere Forderungen – etwa die Zulassung russischer Betreuer oder Funktionäre – wies der CAS zurück.
Die FIS hatte sich im Oktober gegen eine Rückkehr von Sportlern aus Russland und dessen Kriegsverbündeten Belarus als neutrale Athleten entschieden. Dagegen ging der russische Skiverband zusammen mit Aktiven und dem Paralympischen Komitee des Landes juristisch vor.
Das IOC verweigert Russland wegen des anhaltenden Angriffskrieges gegen die Ukraine die Rückkehr als Sportnation auf die große Bühne. Allerdings ist eine Olympia-Teilnahme russischer Sportler bei den Winterspielen in Mailand und Cortina d'Ampezzo wie schon 2024 bei den Sommerspielen in Paris als Einzelathleten unter neutraler Flagge möglich.
Dazu müssen diese Aktiven zunächst von den internationalen Fachverbänden für die Olympia-Ausscheidungen zugelassen werden und sich regulär für die olympischen Wettkämpfe qualifizieren. Das ist im alpinen Skisport, Freeski, Snowboard, Langlauf, in der Nordischen Kombination sowie im Skispringen nun möglich.
Diese Nachricht wurde am 02.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
