
Wie das Gericht mitteilte, hätten sie zuerst bei den Krankenkassen, bei den jeweils zuständigen Sozialgerichten oder Arbeitsgerichten Klage einreichen müssen. Die Frauen hatten zwischen der 12. und 24. Schwangerschaftswoche Fehlgeburten erlitten. Sie argumentierten, auch Fehlgeburten seien als Geburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes zu werten.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte, der Begriff der Entbindung sei im Gesetz nicht klar geregelt und könnte daher vor Gericht eventuell neu interpretiert werden.
In bisherigen Entscheidungen war als Grenze für eine Entbindung im rechtlichen Sinne eine Geburt nach der 24. Schwangerschaftswoche oder ein Gewicht des lebend- oder totgeborenen Kindes von mindestens 500 Gramm angenommen worden.
Diese Nachricht wurde am 25.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.