Besonders viele Fußangeln birgt in der Regel die Baubeschreibung, also der wichtige Teil des Bauvertrages, in dem beschrieben wird, was genau der Bauherr für sein Geld bekommt. In vielen Baubeschreibungen fehlen wichtige Teile des Hauses, die der Bauherr dann überraschend extra bezahlen muss, sagt Uta Maria Schmidt von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:
"Fertighäuser werden zum Beispiel häufig ab 'Oberkante Bodenplatte' verkauft, das heißt eben ohne Bodenplatte, ohne Keller. 'Schlüsselfertige' Häuser werden ohne Erdarbeiten oder ohne Hausanschlusskosten verkauft. Wer hier nicht genau nachrechnet, hat mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Erdarbeiten können bis zu 20.000 Euro kosten, die Hausanschlüsse können bis zu 10.000 Euro kosten. Wer sich darüber nicht im Klaren ist, hat von vornherein schon ein Finanzierungsloch."
Oft seien entscheidende Punkte in der Baubeschreibung auch schwammig formuliert. Unter dem Kapitel "Heizung" stünde oftmals schlicht nur: ja. Es müsse alles genau formuliert sein, mit Markennamen und Leistungsbeschreibungen, so Uta Maria Schmidt. Besonders wichtig sei das auch bei der Dämmung, ein schlichtes: "Das Haus wird gedämmt", reicht nicht, in Zeiten hoher Energiekosten schon gar nicht.
Verbraucher sollten sich auch nicht von DIN-Normen blenden lassen, rät Bau-Expertin Uta Maria Schmidt. Denn DIN-Normen definierten nur Mindeststandards. Wer mehr will, muss das in der Baubeschreibung festhalten. Diese lückenhaften und schwammigen Baubeschreibungen kosten Bauherren viel Nerven und Geld - ungesetzlich sind sie allerdings nicht.
"Im Vergleich zu vielen anderen Produkten, auch Alltagsprodukten, ist die Beschreibung von Häusern, von Bauleistungen mehr als schlecht geregelt","
klagt etwa Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat daher jetzt eine Musterbaubeschreibung erstellt. Zu allen Bereichen eines Hauses können Bauherr und Baufirma detailliert anklicken, was vereinbart wird. Unter dem Punkt "Elektroarbeiten" ist beispielsweise zu entscheiden: Wie viel Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung will man? Ist die Hauptleitung vom Hausanschluss zum Verteilerschrank im Festpreis enthalten?
Ausführliche Erläuterungen übersetzen das Bau-Chinesisch in verständliches Deutsch und machen die Tragweite der einzelnen Entscheidungen deutlich. Mit dieser Musterbaubeschreibung könnten Bauherren verschiedene Angebote vergleichen, viel Geld und Nerven sparen, sagt Deutschlands oberster Verbrauchschützer Gerd Billen:
""Diese Musterbaubeschreibung kann aber auch mehr leisten. Sie ist unseres Erachtens nach eine Blaupause für die Politik. Denn wir haben nach wie vor einen sehr unbefriedigenden Zustand, was die Rechtssituation von Verbrauchern anbetrifft."
Billen fordert, die vorgelegte Musterbaubeschreibung für verpflichtend zu erklären. Darüber hinaus müsse aber auch der ganze rechtliche Rahmen geändert werden, in dem private Bauverträge geschlossen werden. Da das Bürgerliche Gesetzbuch die Komplexität von Bauverträgen nicht erfasst, ist eine umstrittene Verordnung quasi zum Grundgesetz privater Bauherren geworden.
Die "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", kurz VOB, wurde ursprünglich für öffentliche Bauten geschrieben, also für Vertragspartner, die auf Augenhöhe verhandeln. Fristen sind nach dieser Verordnung zum Beispiel nur "verbindlich", wenn sie im Text auch explizit als "verbindlich" bezeichnet werden.
Von solchen Feinheiten sind private Bauherren überfordert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will 24 solcher Profi-Regelungen im quasi Grundgesetz deutscher Bauherren verbraucherfreundlicher gestalten. Ende Juli entscheidet über die Klage der Bundesgerichtshof.
"Fertighäuser werden zum Beispiel häufig ab 'Oberkante Bodenplatte' verkauft, das heißt eben ohne Bodenplatte, ohne Keller. 'Schlüsselfertige' Häuser werden ohne Erdarbeiten oder ohne Hausanschlusskosten verkauft. Wer hier nicht genau nachrechnet, hat mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Erdarbeiten können bis zu 20.000 Euro kosten, die Hausanschlüsse können bis zu 10.000 Euro kosten. Wer sich darüber nicht im Klaren ist, hat von vornherein schon ein Finanzierungsloch."
Oft seien entscheidende Punkte in der Baubeschreibung auch schwammig formuliert. Unter dem Kapitel "Heizung" stünde oftmals schlicht nur: ja. Es müsse alles genau formuliert sein, mit Markennamen und Leistungsbeschreibungen, so Uta Maria Schmidt. Besonders wichtig sei das auch bei der Dämmung, ein schlichtes: "Das Haus wird gedämmt", reicht nicht, in Zeiten hoher Energiekosten schon gar nicht.
Verbraucher sollten sich auch nicht von DIN-Normen blenden lassen, rät Bau-Expertin Uta Maria Schmidt. Denn DIN-Normen definierten nur Mindeststandards. Wer mehr will, muss das in der Baubeschreibung festhalten. Diese lückenhaften und schwammigen Baubeschreibungen kosten Bauherren viel Nerven und Geld - ungesetzlich sind sie allerdings nicht.
"Im Vergleich zu vielen anderen Produkten, auch Alltagsprodukten, ist die Beschreibung von Häusern, von Bauleistungen mehr als schlecht geregelt","
klagt etwa Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat daher jetzt eine Musterbaubeschreibung erstellt. Zu allen Bereichen eines Hauses können Bauherr und Baufirma detailliert anklicken, was vereinbart wird. Unter dem Punkt "Elektroarbeiten" ist beispielsweise zu entscheiden: Wie viel Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung will man? Ist die Hauptleitung vom Hausanschluss zum Verteilerschrank im Festpreis enthalten?
Ausführliche Erläuterungen übersetzen das Bau-Chinesisch in verständliches Deutsch und machen die Tragweite der einzelnen Entscheidungen deutlich. Mit dieser Musterbaubeschreibung könnten Bauherren verschiedene Angebote vergleichen, viel Geld und Nerven sparen, sagt Deutschlands oberster Verbrauchschützer Gerd Billen:
""Diese Musterbaubeschreibung kann aber auch mehr leisten. Sie ist unseres Erachtens nach eine Blaupause für die Politik. Denn wir haben nach wie vor einen sehr unbefriedigenden Zustand, was die Rechtssituation von Verbrauchern anbetrifft."
Billen fordert, die vorgelegte Musterbaubeschreibung für verpflichtend zu erklären. Darüber hinaus müsse aber auch der ganze rechtliche Rahmen geändert werden, in dem private Bauverträge geschlossen werden. Da das Bürgerliche Gesetzbuch die Komplexität von Bauverträgen nicht erfasst, ist eine umstrittene Verordnung quasi zum Grundgesetz privater Bauherren geworden.
Die "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", kurz VOB, wurde ursprünglich für öffentliche Bauten geschrieben, also für Vertragspartner, die auf Augenhöhe verhandeln. Fristen sind nach dieser Verordnung zum Beispiel nur "verbindlich", wenn sie im Text auch explizit als "verbindlich" bezeichnet werden.
Von solchen Feinheiten sind private Bauherren überfordert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will 24 solcher Profi-Regelungen im quasi Grundgesetz deutscher Bauherren verbraucherfreundlicher gestalten. Ende Juli entscheidet über die Klage der Bundesgerichtshof.