Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hessen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Konzept entwickelt. Mit etwa 700.000 Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein neues Internetportal mit der Bezeichnung Lebensmittelklarheit. Dort kann demnächst jeder Verbraucher, der sich durch die Aufmachung eines Produkts getäuscht fühlt, sein Anliegen vorbringen, erklärt die Koordinatorin des Projekts. Janina Löbel ist beim Verbraucherzentrale Bundesverband zuständig für die Bereiche Ernährung und Lebensmittelvermarktung. Sie nennt ein Beispiel.
"Wir hatten beispielsweise eine Schokolade, die war dargestellt als Ananasschokolade, als Schokolade mit Ananasfüllung und da war weder Aroma von Ananas noch irgendwelche Ananasprodukte enthalten und da hat der Verbraucher gesagt, das verstehe ich nicht. Warum kann die Schokolade Ananasschokolade heißen, wenn nichts Entsprechendes enthalten ist. Da hat er sich an die VZ Hessen gewendet und gesagt, hier brauche Hilfe, Information. Entsprechend der Anfrage der VZ Hessen hat sich der Hersteller gemeldet und gesagt, da müssen wir etwas ändern. Das wird jetzt verändert in der Rezeptur."
Das Portal soll Verbrauchertäuschungen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln offenlegen. Beispiele sind etwa ein Joghurt, das mit Früchten auf dem Becher lockt, aber keine enthält. Eine Pizza, deren Verpackung nicht darüber informiert, dass der Käse im Belag nicht echt ist. Fälle wie diese werden über das Portal künftig von Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Hessen bearbeitet. Lässt sich der Täuschungsvorwurf nachvollziehen, wird die Anfrage an den jeweiligen Hersteller weitergeleitet. Dieser hat dann wiederum eine Woche Zeit für eine Stellungnahme, anschließend wird der Fall ins Netz gestellt. Der Verbraucher bleibt in jedem Fall anonym, Produktname und Hersteller dagegen nicht. Einzige Ausnahme: Der Hersteller hat alle rechtlichen Kennzeichnungsvorschriften befolgt.
"Viele finden das keine gute Variante damit umzugehen, mit unklaren Kennzeichnungselementen. Wir haben allerdings auch einige Hersteller, die sagen, das ist durchaus eine Chance, die man ergreifen sollte. Da ist die Meinung geteilt. Es geht uns da nicht gleich darum, mit Vorwürfen zu kommen und anzuprangern, sondern wirklich in einen Dialog zu treten."
Das Portal Lebensmittelklarheit soll vor allem als Diskussionsplattform dienen, erklärt Janina Löbel, Ziel ist ein Dialog zwischen Verbraucher und Hersteller.
"Wir haben die Verbrauchermeinung und wir haben die Meinung des Herstellers und anhand dessen kann man dann auch weiter diskutieren. Dafür wird es Diskussionsbereiche auf dem Portal geben, wo man bestimmte Themenbereiche anhand der Meinung anderer Verbraucher abklopfen kann."
Geplant sich außerdem Verbraucherumfragen sowie eine Evaluation. Im Raum steht ein langfristiges Ziel des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Im Rahmen der Kampagne Klarheit und Wahrheit soll das neue Portal, die, so wörtlich, Entscheidungsgrundlage für staatliche Maßnahmen deutlich verbessern. Derzeit sei vieles, was Verbraucher als Täuschung empfinden, völlig legal, kritisiert Martin Rücker von Foodwatch.
"Wenn ein Hersteller auf sein Produkt schreibt, ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, er aber Hefeextrakt als Zutat verwendet, Hefeextrakt ist glutamathaltig aber per Definition europaweit kein Geschmacksverstärker, dann empfinden das viele Verbraucher als täuschend, als irreführend. Aber es ist völlig legal, weil Hefeextrakt kein Geschmacksverstärker ist, per Definition."
Er hofft, dass Fragen wie diese offen diskutiert werden.
"Gibt es hier einen Unterschied zwischen der gesetzlichen Regelung und der Wahrnehmung der Verbraucher und muss hier vielleicht die gesetzliche Regelung angepasst werden. Für solche Fälle ist es aber wichtig, die Produkte namentlich zu nennen, damit man sieht, wie gehen die Hersteller damit um. Wie nutzen sie diese Gesetzeslücken, was schreiben sie drauf, was versprechen sie in ihrer Werbung für ein bestimmtes Produkt."
"Wir hatten beispielsweise eine Schokolade, die war dargestellt als Ananasschokolade, als Schokolade mit Ananasfüllung und da war weder Aroma von Ananas noch irgendwelche Ananasprodukte enthalten und da hat der Verbraucher gesagt, das verstehe ich nicht. Warum kann die Schokolade Ananasschokolade heißen, wenn nichts Entsprechendes enthalten ist. Da hat er sich an die VZ Hessen gewendet und gesagt, hier brauche Hilfe, Information. Entsprechend der Anfrage der VZ Hessen hat sich der Hersteller gemeldet und gesagt, da müssen wir etwas ändern. Das wird jetzt verändert in der Rezeptur."
Das Portal soll Verbrauchertäuschungen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln offenlegen. Beispiele sind etwa ein Joghurt, das mit Früchten auf dem Becher lockt, aber keine enthält. Eine Pizza, deren Verpackung nicht darüber informiert, dass der Käse im Belag nicht echt ist. Fälle wie diese werden über das Portal künftig von Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Hessen bearbeitet. Lässt sich der Täuschungsvorwurf nachvollziehen, wird die Anfrage an den jeweiligen Hersteller weitergeleitet. Dieser hat dann wiederum eine Woche Zeit für eine Stellungnahme, anschließend wird der Fall ins Netz gestellt. Der Verbraucher bleibt in jedem Fall anonym, Produktname und Hersteller dagegen nicht. Einzige Ausnahme: Der Hersteller hat alle rechtlichen Kennzeichnungsvorschriften befolgt.
"Viele finden das keine gute Variante damit umzugehen, mit unklaren Kennzeichnungselementen. Wir haben allerdings auch einige Hersteller, die sagen, das ist durchaus eine Chance, die man ergreifen sollte. Da ist die Meinung geteilt. Es geht uns da nicht gleich darum, mit Vorwürfen zu kommen und anzuprangern, sondern wirklich in einen Dialog zu treten."
Das Portal Lebensmittelklarheit soll vor allem als Diskussionsplattform dienen, erklärt Janina Löbel, Ziel ist ein Dialog zwischen Verbraucher und Hersteller.
"Wir haben die Verbrauchermeinung und wir haben die Meinung des Herstellers und anhand dessen kann man dann auch weiter diskutieren. Dafür wird es Diskussionsbereiche auf dem Portal geben, wo man bestimmte Themenbereiche anhand der Meinung anderer Verbraucher abklopfen kann."
Geplant sich außerdem Verbraucherumfragen sowie eine Evaluation. Im Raum steht ein langfristiges Ziel des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Im Rahmen der Kampagne Klarheit und Wahrheit soll das neue Portal, die, so wörtlich, Entscheidungsgrundlage für staatliche Maßnahmen deutlich verbessern. Derzeit sei vieles, was Verbraucher als Täuschung empfinden, völlig legal, kritisiert Martin Rücker von Foodwatch.
"Wenn ein Hersteller auf sein Produkt schreibt, ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, er aber Hefeextrakt als Zutat verwendet, Hefeextrakt ist glutamathaltig aber per Definition europaweit kein Geschmacksverstärker, dann empfinden das viele Verbraucher als täuschend, als irreführend. Aber es ist völlig legal, weil Hefeextrakt kein Geschmacksverstärker ist, per Definition."
Er hofft, dass Fragen wie diese offen diskutiert werden.
"Gibt es hier einen Unterschied zwischen der gesetzlichen Regelung und der Wahrnehmung der Verbraucher und muss hier vielleicht die gesetzliche Regelung angepasst werden. Für solche Fälle ist es aber wichtig, die Produkte namentlich zu nennen, damit man sieht, wie gehen die Hersteller damit um. Wie nutzen sie diese Gesetzeslücken, was schreiben sie drauf, was versprechen sie in ihrer Werbung für ein bestimmtes Produkt."