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Klausuren-Klau an der Ruhr-Uni Bochum

An der Ruhruniversität in Bochum sind Klausuren verschwunden. Ausgerechnet an der juristischen Fakultät. Die entsprechenden Studierenden haben damit ihre Prüfungen nicht bestanden. Schuld soll laut AStA eine studentische Hilfskraft sein, die offenbar Rache an ihren Kommilitonen nimmt.

Von Hilde Braun |
    Wer an einer Klausur nicht teilgenommen hat, ist durchgefallen. 15 Studierende sollen durch verschwundene Arbeiten ihre Prüfung in Bochum nicht bestanden haben. Mindestens vier Lehrstühle sind betroffen. In einem Fall fehlte nicht die ganze Klausur, dafür wurden offenbar mehrere Seiten entfernt. Jan Keitsch ist Vorsitzender des Allgemeinen Studierenden Ausschusses in Bochum:

    "Es gab auch Einzelfälle, wo Beleidigungen auf die Klausuren geschrieben wurden. Die Frage ist, wann das da drauf geschrieben wurde, offenbar, nachdem sie korrigiert wurden. Sonst hätte vermutlich auch der Professor irgendwas gesagt, oder gesehen. Aber das macht es ja nicht weniger beängstigend, dass jemand darauf Zugriff hatte und so etwas darauf schreiben kann."
    Die Betroffenen verdächtigen eine studentische Hilfskraft, die beim Dekanat angestellt war:

    "Es ist passiert, das ist schlimm, also selbst bei einem einzigen Fall, auch wenn nachvollziehbar ist, dass es bei einer so großen Fakultät passieren kann. Unabhängig davon, wie viele davon betroffen sind, ist es problematisch, wenn dadurch das Studium verlängert wird oder finanzielle Probleme auftreten ..."

    Das Problem: Bei der juristischen Fakultät wird außer beim Staatsexamen nicht immer sorgfältig kontrolliert, wer an einer Klausur teilnimmt. Bei vielen Klausuren müssen die Studierenden sich weder anmelden, noch wird ihre Anwesenheit festgehalten. Auch die Abgabe der Klausur wird nicht quittiert. Darüber hinaus ist die Lagerung der Arbeiten offenbar ein weiteres Problem. Martin Burgi ist Dekan der juristischen Fakultät.

    "Gang und gäbe ist es an dieser und an allen juristischen Fakultäten, dass die Klausuren nicht an einer zentralen Stelle gelagert werden, insbesondere nicht im Dekanat, sondern an den – in diesem Fall über 20 verschiedenen Lehrstühlen, – dort in den Sekretariaten, sodass sie dort korrekt abgelegt sind. Sollte das nicht der Fall sein, muss man dem im Einzelnen nachgehen."

    Ein weiterer Punkt, der für Ärger sorgt: Die Klausuren werden von einigen Lehrstühlen herausgegeben, ohne dass ein Ausweis oder eine Vollmacht vorgelegt werden muss. Das Dekanat und Vertreter des AStA haben sich gestern bis in den Abend hinein zusammengesetzt und eine Lösung für das Problem gesucht. So soll zunächst intern ermittelt werden, was mit den Klausuren passiert ist. Auch können sich alle, deren Klausur verschwunden ist, beim Dekanat melden. Außerdem soll die Lagerung der Arbeiten überprüft werden.

    "Auch das muss erst aufgeklärt werden, ob sie tatsächlich verschwunden sind. Falls ja, wird man hier wie gesagt, rasche Lösungen finden. Das Recht sieht natürlich vor, generell, wenn Klausuren verschwunden sind, es die rasche Möglichkeit einer Nachklausur gibt oder einer Nachkorrektur."
    Das heißt, Betroffene können noch vor dem nächsten offiziellen Prüfungstermin die Klausur wiederholen. Bisher haben sich erst drei offiziell beim Dekan gemeldet. Doch Jan Keitsch vom AStA hat Informationen darüber, dass es noch eine höhere Dunkelziffer gibt.

    "Ich weiß alleine von vier weiteren Fällen ... Das heißt, sieben Fälle gibt es, wo auf jeden Fall die Behauptung im Raum steht, dass die Klausuren verschwunden sind. Und vom Fachschaftsrat wurde mir auch berichtet, dass es weitere Beschwerden gibt, sodass eine zweistellige Zahl durchaus realistisch ist."

    Die studentische Hilfskraft, die im Visier der Kritik steht, hat inzwischen nach Angaben der Hochschule gekündigt. Unabhängig davon, so wurde es gestern vereinbart, soll in Zukunft sichergestellt werden, dass Klausuren nicht mehr abhandenkommen. So soll die Anzahl der Mitarbeiter, die Zugang zu den Arbeiten hat, eingeschränkt werden. Martin Burgi:

    "Das Gespräch hat für uns alle die Notwendigkeit bekräftigt, dass auch mit dem Umgang von Semesterabschlussklausuren an den Lehrstühlen nicht studentisches Personal unmittelbar beschäftigt ist mit der Dateneingabe."

    Auch die Rückgabe der Klausuren soll in Zukunft an der ganzen Fakultät nur noch gegen Vorlage des Studierendenausweises möglich sein – und auch im Vorfeld soll mehr auf die Sicherheit geachtet werden.

    "Weitere Maßnahmen, die andere Stadien des Klausurwesens betreffen, insbesondere die Einreichung der Klausuren, also den Anfang, werden wir gemeinsam in den zuständigen Gremien dann besprechen."