
Zwar sei auf seinen Vorschlag hin seit 2020 das Verbrennen von Flaggen fremder Staaten strafbar, nicht aber der Aufruf zur Vernichtung fremder Staaten, sagte Klein der "Rheinischen Post". Das müsse sich ändern. Zudem sei eine konsequente Ahndung antisemitischer Straftaten unverzichtbar, betonte Klein. Das setze voraus, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte antisemitische Beweggründe und Motive als solche erkennen und diese dann im Rahmen der Strafzumessung Beachtung finden.
Daneben vertrat der Antisemitismusbeauftragte die Auffassung, dass die zugesagten öffentlichen Mittel zum Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden in Deutschland ausreichend und bislang auch noch nicht ausgeschöpft seien.
Diese Nachricht wurde am 24.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.