
Höcke wolle Begriffe aus der NS-Zeit in den politischen Diskurs einführen, sagte Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dies gefährde die Demokratie und relativiere nationalsozialistische Verbrechen. Höcke habe in der Vergangenheit immer wieder getestet, wie weit er gehen könne, sagte Klein.
In einem gestern begonnenen Gerichtsprozess in Halle wird Höcke die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Er soll bei einer Wahlkampfkundgebung der AfD in Merseburg im Mai 2021 eine verbotene SA-Parole skandiert haben. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
Diese Nachricht wurde am 19.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.