Gesetzesänderung
Kleinere Firmen benötigen keine Sicherheitsbeauftragten mehr

Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten in deutschen Unternehmen soll nach dem Willen der Bundesregierung verringert werden.

    Ein Warnschild, gelbes Dreieck darin ein stolpender Mann: Achtung, Stolpergefahr!
    "Achtung, Stolpergefahr!" (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Der Bundestag stimmte einer entsprechenden Gesetzesvorlage der schwarz-roten Koalition zu. Demnach müssen künftig erst Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten beschäftigen. Bisher lag die Grenze bei 20. Mittlere Unternehmen dürfen zudem die Zahl der Beauftragten verringern.
    Die Bundesregierung geht davon, dass dadurch etwa 123.000 weniger Sicherheitsbeauftragte gebraucht werden. Damit spare die Wirtschaft jährlich 135 Millionen Euro ein.
    Sicherheitsbeauftragte überwachen in Unternehmen die Einhaltung von Arbeitsschutzregeln. Grüne und Linke warnten davor, dass Arbeitnehmer durch das neue Gesetz einem wachsenden Risiko für Gefahren ausgesetzt sein könnten.
    Diese Nachricht wurde am 27.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.