
Das Gericht in Stockholm befand, sie hätten nicht vorgehabt, das Gemälde "Der Garten des Künstlers in Giverny" zu beschädigen. Die beiden Frauen hatten im Juni 2023 im Nationalmuseum in Stockholm das Schutzglas vor dem Monet-Gemälde mit roter Farbe beschmiert. Das Kunstwerk selbst blieb unbeschädigt, lediglich der Rahmen bekam Farbspritzer ab. Die Beiden und vier weitere Demonstranten waren wegen Sachbeschädigung angeklagt worden. Die Angeklagten hatten betont, dass sie eine leicht zu entfernende Farbe benutzt und ein hinter Glas geschütztes Bild attackiert hatten. Dem folgte das Gericht nun.
Diese Nachricht wurde am 09.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
