
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg urteilte, es liege keine Verletzung der Menschenrechte vor. Sechs Aktivisten hatten gemeinsam mit Umweltschutzorganisationen geklagt. Ihrer Ansicht nach hat die Vergabe von zehn Lizenzen zur Öl- und Gasförderung in der arktischen Barentssee ihr Recht auf Leben verletzt und gefährdet ihre Zukunft gefährdet.
Norwegen ist der größte Öl- und Gasproduzent Westeuropas. Die 2022 eingereichte Klage ist Teil einer Reihe von Gerichtsverfahren weltweit. Die Kläger wollen damit eine Begrenzung der klimaschädlichen Emissionen erreichen.
Diese Nachricht wurde am 28.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
