
Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob auch Unternehmen zu strengeren Klimazielen verpflichtet werden können. Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe. Sie will erreichen, dass das Gericht den Autoherstellern untersagt, ab November 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Die DUH-Geschäftsführer berufen sich dabei auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Sie argumentieren, dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, werde der politische Handlungsspielraum eingeschränkt. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränkten.
Diese Nachricht wurde am 23.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
