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Klimaschutz durch Emissionshandel wird nicht aufgeweicht

Die europäische Industrie ist erneut mit einem Vorstoß gescheitert, die technischen Vorschriften für eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten zu verändern. Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage Polens zurückgewiesen und dadurch die Position der EU-Kommission gestärkt.

Von Tonia Koch |
    Polen hatte sich zum Fürsprecher der Industrie gemacht und vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg geklagt. Das Ziel war, den Beschluss der EU-Kommission, der die kostenlose Zuteilung von Verschmutzungsrechten regelt, zu Fall zu bringen.

    Die EU hat 2011 für die verschiedenen Sektoren der Industrie strenge Zielmarken festgelegt, wie viel Treibhausgas diese ausstoßen dürfen. Wer sich vorbildlich verhält, wird mit kostenlosen CO2-Verschmutzungsrechten belohnt, alle anderen müssen dafür zahlen und sich ihre Rechte ersteigern.

    Polen sieht in dieser Regelung sowohl eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten der EU als auch eine Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit, da viele seiner Unternehmen den klimaschädlichen Brennstoff Kohle nicht ersetzen könnten. Aus Kostengründen strebten die Unternehmen daher eine Produktionsverlagerung nach außerhalb Europas an. Dieser Auffassung hat das Gericht heute widersprochen. Die EU-Kommission folge zu Recht dem Verursacherprinzip.

    Auch die europäische Stahlindustrie kämpft seit geraumer Zeit gegen die sogenannten technischen Benchmarks, weil diese so berechnet seien, dass keiner sie einhalten könne. Die europäische Stahlindustrie will sich durch die heute gefällte negative Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Fall Polens nicht abschrecken lassen. Sie will einen neuen Vorstoß wagen und die europäische Zuteilungspraxis von Verschmutzungsrechten von nationalen Gerichten überprüfen lassen.