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KMK und Föderalismusreform

Selbstbewusst sieht die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ute Erdsiek-Rave (SPD), dem Mehr an Verantwortung, das den Ländern nach der Föderalismusreform zugebilligt wird, entgegen:

Von Jacqueline Boysen |
    " Wenn man die KMK nicht hätte, müsste man sie erfinden, sie ist der Kern des Föderalismus und dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. "

    In diesem Bewusstsein lässt die KMK zunächst einmal ihre Aufgaben neu definieren, eine so genannte Steuerungsgruppe soll bis zum Sommer festlegen, welche Konsequenzen aus der neuen Abgrenzung zu den Aufgaben des Bundes zu ziehen sind.

    "Wir brauchen kein neues Gremium, sondern werden das über eine Steuerungsgruppe regeln. Bildungsplanung und die Pläne der Bundesbildungsministerin zu Bildungsforschung, darüber werden wir uns in dieser Steuerungsgruppe verständigen. "

    An detaillierten Forderungen an den Bund oder konkreten selbst gesteckten Zielen ließen es die Kultusminister im Anschluss an ihre Frühjahrstagung fehlen - ungeachtet der Tatsache, dass die Länder gerade in der Hochschulpolitik nunmehr stärker gefordert sind: über den Hochschulzugang, die Hochschulzulassung, weitere Mechanismen zur Qualitätssicherung des Studiums und der Abschlüsse, sowie der dienstrechtlichen Regelungen und erforderlichen Evaluierungen werde man sich in weiteren Verfahren untereinander verständigen.

    Grundsätzlich wolle man die Mobilität im Bildungswesen in Deutschland weiter befördern sowie die Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse in den Ländern herstellen, versicherte die KMK-Präsidentin Erdsiek-Rave, Kultusministerin von Schleswig-Holstein.

    Sie beteuerte, man werde die Interessen aller Bundesländer berücksichtigen: jener, die auf mehr Eigenständigkeit ihrer Bildungspolitik setzen und der übrigen, die für ein engeres Zusammenrücken plädieren – erneuter Beleg dafür, dass die sechzehn Länder im Bezug auf Veränderungen in Schule und Hochschule keinesfalls mit einer Stimme sprechen. Die Rückbesinnung auf den Föderalismus gebe dennoch keinen Anlass zu der Befürchtung, dass die Länder weiter auseinanderdriften, so Frau Erdsiek-Rave begütigend.

    Die Neuregelung in den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, zum Beispiel der Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, erfordere verlässliche Übergangsregelungen – hier versprach die KMK, laufende Vorhaben weiterzuführen, insbesondere die Großforschungseinrichtungen sollten nicht unter den avisierten Neuregelungen leiden müssen.

    Zudem hält sie eine Neuverhandlung der künftigen Aufgaben des Wissenschaftsrats und der DFG mit dem Bund für nötig. Kurz – weiter als im Dezember, als die Kultusminister ihre Position zur Reform der Bundesstaatlichen Ordnung vorgelegt hatten, sind sie auch heute nicht.