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Heizungsgesetz
Koalition einigt sich auf Details beim Gesetz zur Wärmeplanung

Die Ampel-Koalition hat sich auf letzte Details zur kommunalen Wärmeplanung verständigt.

    Mehrere Fernwärmerohre liegen in München am Strassenrand.
    Für das umstrittene Heizungsgesetz ist die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Schritt. Dazu hat sich die Regierung nun auf ein Gesetz verständigt. (picture alliance / Sven Simon / Frank Hoermann)
    Der Gesetzentwurf soll bereits übermorgen im Bundestag verabschiedet werden. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hubertz hob die Technologieoffenheit hervor. Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme - alle verfügbaren Energieträger könnten genutzt werden, erklärte sie. FDP-Fraktionsvize Konrad betonte, die Wärmeversorgung müsse zur Region passen. Die Grünen-Abgeordnete Otte sprach von einem Gesetz, das die Wärmewende vorantreibe.
    Die vorgesehenen Regelungen sollen das Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, ergänzen. Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, werden Hauseigentümer verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen. Großstädte sollen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit. Dann wissen die Bürger, ob ihr Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie etwa über den Einbau einer Wärmepumpe für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen.
    Diese Nachricht wurde am 14.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.