
Bundesbauministerin Geywitz sagte in Berlin, es seien zusätzliche Ausnahmen vereinbart worden. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor 2002 eingezogen sind, seien vom Austausch ausgenommen. Für alle anderen gelte, dass Öl- und Gas-Anlagen maximal 30 Jahre alt sein dürften, bevor neue Geräte angeschafft werden müssten. Die SPD-Politikerin betonte, dass nun auch der Einbau von Gasheizungen zulässig werde, die später auf einen Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden könnten. Grundsätzlich bleibe es bei dem bereits bekannten Plan, dass ab dem kommenden Jahr Neuinstallationen von Heizungen in jedem Fall zumindest zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssten.
Noch offen ist, wie und in welcher Form Fördergelder für die Anschaffung neuer Anlagen vergeben werden. Über den Gesetzentwurf soll nun mit den Ländern sowie mit Fachverbänden beraten werden.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.