Samstag, 20. April 2024

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Energiegesetz für Gebäude
Koalition einigt sich auf Einzelheiten zum Heizungsaustausch

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf Einzelheiten im geplanten Gesetz zum Heizungsaustausch geeinigt.

01.04.2023
    Ein alter Heizkörper angebracht unter einer Fensterbank.
    Ein alter Heizkörper angebracht unter einer Fensterbank. (Unsplash/ Julian Hochgesang)
    Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.
    Der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz verzichtet nach Angaben des Wirtschafts- und des Bauministeriums auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden. Dieser muss dann aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen.
    Die 65-Prozent-Vorgabe gilt beim Einbau neuer Heizungen auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.
    Diese Nachricht wurde am 01.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.