Gerichtsurteil
Koalition uneins über Zurückweisung von Asylbewerbern

Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts diskutieren die Koalitionspartner Union und SPD erneut über die Verschärfung der Migrationspolitik.

    Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) im Bundestag
    Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) (IMAGO / Revierfoto)
    Kanzleramtsminister Frei bekräftigte die Absicht der Regierung, weiter Asylbewerber an deutschen Grenzen zurückzuweisen. Man halte die Vorgehensweise für zutreffend und rechtskonform, sagte der CDU-Politiker am Abend im ZDF. Ein Verwaltungsgericht könne keine politische Entscheidung mit Wirkung für das gesamte Land treffen. Dafür brauche es am Ende wahrscheinlich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Zuvor hatte bereits Kanzler Merz betont, dass er ungeachtet des Gerichtsbeschlusses noch Spielräume sehe.
    Das Verwaltungsgericht Berlin hatte drei Eilanträgen gegen die Zurückweisungen von Asylsuchenden stattgegeben. SPD-Generalsekretär Miersch sagte dazu, erhalte ein pauschales Zurückweisen an deutschen Grenzen nicht mehr für möglich. Bundesjustizministerin Hubig, ebenfalls SPD, erklärte, es werde nicht einfach werden, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig seien. Das letzte Wort habe der Europäische Gerichtshof. Die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts müssten befolgt werden.
    Diese Nachricht wurde am 04.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.