Bundesregierung
Koalitionsausschuss noch ohne Einigung bei Stromsteuersenkung

Die Spitzen der Union und SPD haben im Koalitionsausschuss nach rund fünfstündigen Beratungen keine Einigung über eine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte und weitere Unternehmen erzielt.

    Bundeskanzleramt: Gebäudeansicht am Abend
    Das Treffen des Koaltionsausschusses fand im Bundeskanzleramt statt. (picture alliance / dts-Agentur)
    Damit bleibt es vorerst wie zuletzt vereinbart bei einer Absenkung der Stromsteuer nur für die Industrie sowie die Land- und Forstwirtschaft. Eine solche Entlastung für Privathaushalte und andere Wirtschaftsbereiche solle erst dann folgen, wenn dafür finanzielle Spielräume bestehen, hieß es in einem Ergebnispapier des Treffens. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart, die Stromsteuer für alle zu senken. Eine Ausweitung würde nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im kommenden Jahr rund 5,4 Milliarden Euro zusätzlich kosten.
    Unter anderem Bundeskanzler Merz hatte vor dem Treffen noch eine Lösung in Aussicht gestellt. Man werde sich das noch einmal anschauen, sagte der CDU-Chef im ARD-Fernsehen. Wenn man mehr tun könne für die privaten Haushalte, dann werde man das tun. Auch SPD-Generalsekretär Klüssendorf hatte sich vorab zuversichtlich gezeigt, dass sich die Regierungsparteien im Streit um die Senkung der Stromsteuer einigen werden. Die Koalition sei auf dem Weg, eine gemeinsame Lösung zu finden, sagte Klüssendorf im ARD-Fernsehen. Es sei gut, dass Bundeskanzler Merz Kommunikationsprobleme eingeräumt habe.
    Die ausgeweitete Mütterrente soll dagegen bereits zum 1. Januar 2027 und damit ein Jahr früher als zunächst geplant starten. Dabei soll die bei der Rentenberechnung anerkannte Kindererziehungszeit auch für vor 1992 geborene Kinder auf drei Jahre verlängert werden. In der kommenden Woche finden im Bundestag die abschließenden Beratungen über den Haushalt 2025 statt.
    Der Koalitionsausschuss tagt mindestens einmal im Monat. Er befasst sich mit "Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen", wie es im Koalitionsvertrag heißt.
    Diese Nachricht wurde am 02.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.