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Kochen, wenn es günstig ist

Viele Stromanbieter haben sich noch nicht ausreichend auf zeitvariable Tarife eingestellt, sagt Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. Damit solche Tarife überhaupt in Kraft treten könnten, bräuchte man intelligente Stromzähler und aussagekräftigte Lastprofile.

Aribert Peters im Gespräch mit Susanne Kuhlmann | 28.12.2010
    Susanne Kuhlmann: Bis zum Jahresende müssen Stromversorger variable Tarife anbieten, die sich an Tageszeit und Stromverbrauch orientieren. Denkbar wäre zum Beispiel ein Familientarif, der günstig ist, wenn mittags gekocht wird, oder ein Studententarif, der im Semester billig ist, in den Ferien aber teurer. Bisher kostet allerdings jede Kilowattstunde gleich viel. Gibt es Anbieter, die innovative Ideen zur Tarifflexibilität haben? Am Telefon ist Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher. Hallo, Herr Peters!

    Aribert Peters: Hallo, Frau Kuhlmann!

    Kuhlmann: Wissen Sie von solchen vorbildlichen Anbietern?

    Peters: Tatsächlich gibt es einige Anbieter – 13 an der Zahl –, die diese gesetzliche Anforderung schon umsetzen und zeitvariable Tarife anbieten, die über das hinausgehen, was sowieso schon in den meisten Versorgungsgebieten üblich ist, nämlich ein Hoch- und ein Niedertarifzähler.

    Kuhlmann: Wie sieht das denn genau aus mit den flexiblen Tarifen?

    Peters: Wir haben zum Beispiel die Stadtwerke Georgsmarienhütte, die hatten zum Beispiel fünf Preisbereiche. Also jeder Tag wird in fünf Zeiten unterschieden, und in diesen fünf Zeiten haben Sie unterschiedliche Tarife. Und je nachdem, wann Sie eben ein Verbrauchsgerät einschalten, haben Sie dann einen unterschiedlichen Strompreis. Das sind aber, wie gesagt, das sind nur Ausnahmen, das sind 13 insgesamt Versorgungsunternehmen von 800. Und die meisten anderen Versorgungsunternehmen gehen anders vor.

    Kuhlmann: Denen bleibt ja jetzt auch nicht mehr viel Zeit, etwas zu verändern in diesem Jahr. Also, man muss davon ausgehen, dass sie das nicht tun?

    Peters: Richtig. Also da wird man so schnell nichts erwarten können, zumal, bevor solche lastvariablen Tarife überhaupt in Kraft treten können oder praktisch wirksam werden für Verbraucher, müsste der Verbraucher ja auch einen Zähler haben, der unterscheiden kann, zu welchem Zeitpunkt jetzt der Verbrauch jeweils angefallen ist. Das ist die erste Voraussetzung. Und die zweite ist: Der Versorger müsste natürlich auch wissen, für einen bestimmten Personenkreis jetzt, wann jetzt dieser Personenkreis wahrscheinlich Strom abnimmt. Das sind die sogenannten Lastprofile, und da gibt es derzeit auch noch ein Defizit, weil die Stromanbieter gar nicht wissen für verschiedene Kundengruppen, wann jetzt dort der Verbrauch eigentlich stattfindet. Und deshalb hat die Bundesnetzagentur jetzt auch schon mal verfügt, bis Ende Januar müssen die Versorger jetzt auch solche Lastprofile erfassen und zur Verfügung stellen, sodass darauf aufbauend dann auch diese Tarifangebote gemacht werden können.

    Kuhlmann: Also die Versorger müssen zum Beispiel wissen, ob jemand den ganzen Tag über zu Hause ist oder im Wesentlichen abends nur seine Wohnung benutzt?

    Peters: Ja, ob es Kunden, ob es größere Zahlen von Verbrauchern gibt, die jetzt sagen wir mal zum Beispiel mittags abnehmen oder abends abnehmen oder wie das jetzt ist, wir haben ja auch schon in der Vergangenheit Tarifversuche gehabt, wo Verbrauchern solche Billigtarife zu besonderen Zeiten angeboten wurden. Und man hat daraus gelernt, dass die Verbraucher sehr wohl solche Angebote annehmen und bereit sind, die Last zu verlagern, allerdings nur dann, wenn der Strom zu diesen billigen Zeiten tatsächlich deutlich günstiger ist als der übliche Strom. Da gibt es also auch schon Erfahrungen.

    Kuhlmann: Noch mal zurück zu den Stromzählern: Die Rede ist ja von den sogenannten intelligenten Stromzählern, die man dann haben muss in seiner Wohnung. Gibt es die und was bedeutet das, wenn die einem eingebaut werden – muss man die zum Beispiel bezahlen?

    Peters: Ja, also auch da gibt es schon eine gesetzliche Regelung, dass die Versorger auch jetzt schon solche intelligenten Zähler anbieten müssen. Was das nun genau ist, das weiß man nicht so genau, allerdings muss solch ein Stromzähler jeweils möglich machen für den Verbraucher, zu sehen, wie viel er derzeit verbraucht und wie viel er in der Vergangenheit, also am letzten Tag meinetwegen oder in den letzten drei Tagen an Verbrauch gehabt hat, das sollte angezeigt werden. Allerdings sind auch hier wieder die Versorger im Rückstand, weil diese gesetzliche Verpflichtung zum Anbieten intelligenter Zähler auch von den meisten Versorgern überhaupt nicht umgesetzt wurde. Das heißt, die sind dazu verpflichtet, aber wenn Sie bei Ihrem Versorger anrufen, her mit dem intelligenten Zähler, dann ist da meistens Schweigen.

    Kuhlmann: Bleibt also nur das eigene Verhalten. Vielleicht noch kurz zum Schluss, Herr Peters: Was kann man konkret tun, um seine Kosten zu senken?

    Peters: Ja, man könnte natürlich jetzt die Kosten, die Stromkosten senken, indem man den Anbieter wechselt oder indem man sparsamer mit Strom umgeht. Ich möchte zum Thema aber noch mal sagen, Frau Kuhlmann, dass jetzt ja auch schon die meisten Versorger einen Hoch- und einen Niedertarif haben, das heißt, der Verbraucher kann schon jetzt in eine zweigliedrige Tarifstruktur wechseln, wo man einen hohen Strompreis zahlt während der Spitzenzeit und während der Nachtzeit eben einen niedrigen Tarif.

    Kuhlmann: Danke schön! Müsste man sich also bei seinem Verbraucher erkundigen. Dr. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher war das, vielen Dank!