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Urteil zum Klimaschutzgesetz
Köhler (FDP) lehnt Tempolimit sowie Änderungen bei "Dienstwagenprivileg" ab

Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt, gegen das Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg juristisch vorzugehen. Das Gericht hatte die Regierung dazu verpflichtet, Sofortprogramme vorzulegen, um den Kohlendioxid-Ausstoß in den Bereichen Gebäude und Verkehr zu reduzieren.

    Lukas Köhler (FDP) spricht im Deutschen Bundestag
    Lukas Köhler (FDP) (picture alliance/dpa/Britta Pedersen)
    Verkehrsminister Wissing sagte der ARD, man habe die Klimaschutzziele im vergangenen Jahr insgesamt eingehalten. Mit der geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes entfalle die Sektorbetrachtung für zum Beispiel den Bereich Verkehr und damit auch die Relevanz der Gerichtsentscheidung.
    Nach der derzeit geltenden Rechtslage muss jedes Ministerium eigene Grenzwerte einhalten, also klimaschädliche Emissionen begrenzen. In Zukunft will die Bundesregierung eine Gesamtbilanz für alle Bereiche vorlegen.

    FDP-Politiker: Tempolimit oder Dienstwagenprivileg "nicht der große Hebel"

    Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Köhler, wies den Vorwurf zurück, die Bundesregierung tue nichts gegen den Klimawandel. Er sagte im Deutschlandfunk, die wichtigste Maßnahme der Ampel sei gewesen, dass auf europäischer Ebene der Emissionshandel für Verkehr und Wärme auf 2027 vorgezogen werde. Der FDP-Politiker hält einzelne Maßnahmen wie ein Tempolimit oder Kürzungen bei der Pendlerpauschale für - Zitat - nicht "den großen Hebel" beim Klimaschutz. Auch Änderungen beim sogenannten Dienstwagenprivileg lehnte Köhler ab.
    Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der BUND. Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben verstoßen.
    Das gesamte Interview mit Lukas Köhler können Sie hier nachlesen.
    Diese Nachricht wurde am 01.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.