Eilverfahren
Kölner OLG erlaubt Meta Datennutzung für KI-Training

Der Facebook-Mutterkonzern Meta darf personenbezogene Daten aus Deutschland für das Training von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz bis auf Weiteres verwenden.

    Eine Hand hält ein Smartphone, auf dem das Meta-Logo für ihre KI angezeigt wird: Ein Ring aus ineinanderfließenden Farben in Blau, Lila und Pink.
    Der US-Konzern Meta will seine KI nun auch in Europa mit öffentlichen Daten trainieren (picture alliance / Hans Lucas / Vincent Feuray)
    Das hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden. Zur Begründung hieß es, diese Form der Datennutzung stelle keinen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung und den Digital Markets Act dar. Damit lehnte das Gericht einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW ab.
    Meta hatte angekündigt, seine KI-Modelle in der EU ab dem 27. Mai mit von Erwachsenen veröffentlichten Beiträgen zu trainieren. Auch die Interaktionen von Nutzern mit der KI würden dafür genutzt, hatte der Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Betreiber mitgeteilt. Nutzer, die das ablehnten, müssten dem aktiv widersprechen.
    (Aktenzeichen: 15 UKl 2/25)
    Diese Nachricht wurde am 23.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.