
Das hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden. Zur Begründung hieß es, diese Form der Datennutzung stelle keinen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung und den Digital Markets Act dar. Damit lehnte das Gericht einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW ab.
Meta hatte angekündigt, seine KI-Modelle in der EU ab dem 27. Mai mit von Erwachsenen veröffentlichten Beiträgen zu trainieren. Auch die Interaktionen von Nutzern mit der KI würden dafür genutzt, hatte der Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Betreiber mitgeteilt. Nutzer, die das ablehnten, müssten dem aktiv widersprechen.
(Aktenzeichen: 15 UKl 2/25)
Diese Nachricht wurde am 23.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.