
Die Zeitung habe ihre Behauptung nicht belegen können, wonach der Mann von seinem Dienstrechner aus auf die Seiten zugegriffen habe, teilte das Gericht mit. Durch die Verdachtsberichterstattung seien die Persönlichkeitsrechte des Priesters verletzt worden.
Die "Bild"-Zeitung hatte den Namen und ein Foto des Mannes veröffentlicht und sich auf eine Liste der IT-Sicherheit des Erzbistums Kölns berufen. Darin aufgeführt waren Zugriffsversuche von Dienstrechnern auf gesperrte Webseiten, etwa zu Gewalt, Pornografie oder Drogen.
Diese Nachricht wurde am 30.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.