Ulrike Burgwinkel: Gestern ging es bei uns in Campus & Karriere um doppelte Studiengebühren, also um Fälle, in denen Studenten Fach oder Uni wechseln oder noch eine Prüfung ablegen und deswegen an zwei Unis Gebühren bezahlen müssen. Zitiert wurde der Fall einer Studentin, die nach dem Bachelor in Bochum für den Master nach Duisburg-Essen wechselte, ein Fall, der auch den nordrhein-westfälischen Landtag beschäftigte. Das kann nicht sein, so die Reaktion des Pressesprechers Dr. Josef König. Guten Tag nach Bochum!
Josef König: Schönen guten Tag, Frau Burgwinkel!
Burgwinkel: Herr König, wie gehen Sie denn mit einem Fall wie dem oben zitierten um?
König: Normalerweise geht diese Universität sehr kulant mit ihren Studenten um. Man muss das übrigens für die gesamten nordrhein-westfälischen Hochschulen sagen, weil wir in einer Situation sind, die meisten wollten keine Gebühren, wir haben uns schwer getan, es hat ja auch viele Proteste im Vorfeld gegeben. Und es ist uns klar, dass das auch ein soziales Problem ist. Bei uns ist es so, dass wenn ein solcher Fall auftritt, wir a) den Studierenden raten, wenn sie eine Prüfung gemacht haben und wechseln wollen und sich nicht sicher sind, ob sie die Prüfung bestanden haben, soweit noch immatrikuliert zu bleiben. Aber wenn sie es nicht tun, können die auf jeden Fall, sollte die Prüfung nicht bestanden sein, die Exmatrikulation zurücknehmen. Zweitens, wenn sie uns glaubhaft machen, dass sie anderswo bereits Gebühren bezahlt haben, ist es selbstverständlich, dass wir diese Gebühren nicht erheben. Und drittens ist es so, dass wir auch in solchem Fall, wenn die zweimal bezahlt haben oder es vorgekommen sein sollte, sie selbstverständlich den Antrag stellen können, die Gebühren zurückerstattet zu bekommen innerhalb einer bestimmten Zeit. Das heißt, nicht Monate später, aber doch in einer durchaus angemessenen Zeit.
Burgwinkel: Aber wie erklären Sie sich dann, dass trotzdem so etwas immer wieder passiert? Das war ja nun auch ein Fall, der den Landtag beschäftigt hat.
König: Also ich kenne diesen Fall selber nicht, insofern kann ich zu dem direkten Fall nichts sagen. Ich kann nur der Studierenden in diesem Fall, oder sollte er wieder vorkommen, raten, sich direkt an die Hochschulen, das heißt an deren Studierendenämter zu wenden und glaubhaft zu machen, ich habe schon irgendwo anders bezahlt, ich bin auch irgendwo anders. Und dann wird die Hochschule normalerweise das auch zurückbezahlen.
Burgwinkel: Das heißt, das empfehlen Sie Betroffenen auch ganz allgemein, jetzt unabhängig von Ihrer Hochschule in Bochum.
König: Genau das empfehle ich denen. Wie ich schon sagte, die Hochschulen sind zwar interessiert an den Studienbeiträgen, weil sie mit Sicherheit die Lehre verbessern, aber wir sind mit Sicherheit nicht daran interessiert, die soziale Lage der Studierenden weiter zu verschärfen. Erst recht nicht durch doppelte Gebührenbezahlung, die mit Sicherheit ungerechtfertigt wäre.
Burgwinkel: Vielen Dank für die Aufklärung. Das war der Pressesprecher der Ruhr-Uni in Bochum, Dr. Josef König zum Fall der doppelten Studiengebühren.
König: Danke schön.
Josef König: Schönen guten Tag, Frau Burgwinkel!
Burgwinkel: Herr König, wie gehen Sie denn mit einem Fall wie dem oben zitierten um?
König: Normalerweise geht diese Universität sehr kulant mit ihren Studenten um. Man muss das übrigens für die gesamten nordrhein-westfälischen Hochschulen sagen, weil wir in einer Situation sind, die meisten wollten keine Gebühren, wir haben uns schwer getan, es hat ja auch viele Proteste im Vorfeld gegeben. Und es ist uns klar, dass das auch ein soziales Problem ist. Bei uns ist es so, dass wenn ein solcher Fall auftritt, wir a) den Studierenden raten, wenn sie eine Prüfung gemacht haben und wechseln wollen und sich nicht sicher sind, ob sie die Prüfung bestanden haben, soweit noch immatrikuliert zu bleiben. Aber wenn sie es nicht tun, können die auf jeden Fall, sollte die Prüfung nicht bestanden sein, die Exmatrikulation zurücknehmen. Zweitens, wenn sie uns glaubhaft machen, dass sie anderswo bereits Gebühren bezahlt haben, ist es selbstverständlich, dass wir diese Gebühren nicht erheben. Und drittens ist es so, dass wir auch in solchem Fall, wenn die zweimal bezahlt haben oder es vorgekommen sein sollte, sie selbstverständlich den Antrag stellen können, die Gebühren zurückerstattet zu bekommen innerhalb einer bestimmten Zeit. Das heißt, nicht Monate später, aber doch in einer durchaus angemessenen Zeit.
Burgwinkel: Aber wie erklären Sie sich dann, dass trotzdem so etwas immer wieder passiert? Das war ja nun auch ein Fall, der den Landtag beschäftigt hat.
König: Also ich kenne diesen Fall selber nicht, insofern kann ich zu dem direkten Fall nichts sagen. Ich kann nur der Studierenden in diesem Fall, oder sollte er wieder vorkommen, raten, sich direkt an die Hochschulen, das heißt an deren Studierendenämter zu wenden und glaubhaft zu machen, ich habe schon irgendwo anders bezahlt, ich bin auch irgendwo anders. Und dann wird die Hochschule normalerweise das auch zurückbezahlen.
Burgwinkel: Das heißt, das empfehlen Sie Betroffenen auch ganz allgemein, jetzt unabhängig von Ihrer Hochschule in Bochum.
König: Genau das empfehle ich denen. Wie ich schon sagte, die Hochschulen sind zwar interessiert an den Studienbeiträgen, weil sie mit Sicherheit die Lehre verbessern, aber wir sind mit Sicherheit nicht daran interessiert, die soziale Lage der Studierenden weiter zu verschärfen. Erst recht nicht durch doppelte Gebührenbezahlung, die mit Sicherheit ungerechtfertigt wäre.
Burgwinkel: Vielen Dank für die Aufklärung. Das war der Pressesprecher der Ruhr-Uni in Bochum, Dr. Josef König zum Fall der doppelten Studiengebühren.
König: Danke schön.